Frage zum Thema Auszug

  • Hallo alles zusammen,

    bei uns ergibt sich folgendes " Problem".
    Wir haben seit März Ärger mit unserem Vermieter der auf dem selben Grundstück wohnt wie wir. Wir wurden dann zum 31.12.17 gekündigt läuft alles über den Anwalt aber mit der Klausel das wir innerhalb 4 Wochen ausziehen können falls wir etwas finden.
    Gesagt getan wir haben jetzt zum 31.07. gekündigt jetzt meine Fragen:

    Hatte jemand von euch schon mal den Fall das er so verkracht war das er den Vermieter weder bei Wohnungsbesichtigungen noch bei der Übergabe dabei haben wollte???

    Gestern wurden uns 9 Termine mitgeteilt und den Wunsch auf eine Vorabnahme der Wohnung beides würden wir gerne umgehen.
    Morgen um 15 Uhr haben wir zwar wieder Anwaltstermin aber ich hätte gern mal Erfahrungsberichte weil mich die ganze Situation doch sehr stresst.....

    Danke an alle...

  • Morgen um 15 Uhr haben wir zwar wieder Anwaltstermin ...


    ... worüber Du uns dann gerne anschliessend berichten möchtest.
    Vorab: WANN hattet Ihr (schriftlich) zum 31.07. gekündigt?

  • Hallo,

    dein Vermieter entlässt euch scheinbar ohne große Probleme aus dem Mietvertrag. Jetzt willst du Ärger machen und ihm Wohnungsbesichtigungen verwähren. Ich wäre da vorsichtig. Der Vermieter könnte sich sonst darauf berufen, dass er euch im Vertrauen, dass ihr die Nachmietersuche unterstützt eine großzügig Auszugsregelung angeboten hat. Diese wäre hinfällig, wenn ihr ihn nicht unterstützt.

    Gruß
    H H

  • Er entlässt und nicht ohne Probleme wir hatten ja nicht grundlos Probleme mit ihm u.a Hausfriedensbruch ....

    Dann verbiete ihm halt den Zutritt. Wahrscheinlich macht er sowieso keine große Sache draus. Er könnte ja maximal eine Monatsmiete Schadenersatz fordern, weil er die Wohnung nicht im direkten Anschluss vermieten kann.

    Ein Anrecht auf eine Vorabnahme gibt es nicht. Die kannst du verweigern. Dann hast du den Tanz aber bei der Übergabe.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    ..Wir wurden dann zum 31.12.17 gekündigt...

    Wenn ein Mieter gekündigt wird gibt es hierfür i.d.R. einen driftigen Grund, den Ihr geliefert habt.

    Zitat

    Hatte jemand von euch schon mal den Falll das er so verkracht war das er den Vermieter weder bei Wohnungbesichtigungen noch bei der Übergabe dabei haben wollte??

    Das ist überwiegend bei Mietern der Fall, die am liebsten ausziehen würden ohne jegliche Verpflichtung in Bezug auf Renovierung einzugehen. Wenn der VM die Wohnung nicht besichtigen kann, kann er auch keine Forderungen stellen, so wohl Deine Überlegung.
    Du musst den VM nicht in die Wohnung lassen, hast aber die Folgen hierfür zu tragen -bei 9 mitgeteilten Terminen...

    Krach hin oder her, was Du machst ist nicht in Ordnung, denke ich zumindest.

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