Zurückzahlung der Kaution

  • Hallo zusammen,

    ich erkläre Euch zunächst meine Situation:
    Ich bin im März 2016 in meine erste eigene Wohnung (Dachgeschoss) gezogen, bis vor 2 Monaten war auch alles super. Das ganze lief über eine Verwaltung, den Vermieter habe ich nicht persönlich kennengelernt.
    Vor 2 Monaten habe ich von der zuständigen Stadt eine Duldungsverfügung für meine Wohnung bekommen, weil für das ganze Haus keine Baugenehmigung vorlag (5 Wohnungen) und sich der Vermieter auch nach mehreren Schreiben zunächst um keine nachträgliche Genehmigung gekümmert hatte. Am 02.06. wurde mit der Stadt, dem zuständigen Bauamt, Feuerwehr etc. eine Begehung gemacht und es wurde entschieden, dass die Dachgeschosswohnung, in der ich wohnte, nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Bestimmungen eben nicht rechtmäßig seien. Die Fenster sind zu klein, bei einem Brand würde ein ausgerüsteter Feuerwehrmann von außen nicht in die Wohnung kommen und somit kein zweiter Fluchtweg ohne Weiteres möglich ist.
    Daraufhin habe ich fristlos zum 30.06 gekündigt, da ich die komplette Miete zuvor überwiesen habe. Zuerst wollte der Vermieter diese Kündigung nicht annehmen und bestand auf 3 Monate Kündigungsfrist. Ich habe dann die Stadt kontaktiert und nach einer deutlichen Mail wurde meine Kündigung dann doch bestätigt.
    Ich habe erst zum 01.08 eine neue Wohnung, bin jetzt erstmal bei meinen Eltern untergekommen, das blöde ist natürlich, dass ich die Kosten für 2 mal Umziehen habe.
    Aber nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
    Ich habe die Wohnung nicht renoviert übergeben, was der Frau von der Verwaltung nicht gepasst hat, d.h. ich habe 3 Wände farbig gelassen (mintgrün und lila) und keine Löcher (wo der TV an der Wand hing) zugemacht habe. Sie meinte dann sie würde das Aufnehmen und man müsste sehen wegen der Kaution.
    Aber ich sehe das nicht ein, da noch Geld zu investieren und vor allem müssen da bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
    Im Mietvertrag steht zwar, ich müsste die Wohnung renoviert übergeben aber ist der Mietvertrag überhaupt rechtens? Ich hätte dort ja eigentlich überhaupt nicht einziehen dürfen...
    Können sie mir was von der Kaution abziehen oder nicht?

    Ich wäre sehr dankbar um Hilfe,

    liebe Grüße

  • Soweit mit bekannt, hat dein Mietvertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten, erst mal nichts mit dem Baurecht zu tun. Im Prinzip müsstes du also, würde ich sagen, dein Pflichten aus dem MV. so weit wie möglich erfüllen, wie das der Vermieter auch tun muß, soweit wie er kann.

  • Also auch, wenn man in die Wohnung gar nicht hätte einziehen dürfen?
    Irgendwie geht mir sowas nicht in den Kopf rein... Man macht was quasi illegal und der andere muss sich dann an das halten, was man selber bestimmt? ��

    Nein, beide Seiten müssen sich an den MV. halten. Du hast auch gar keine Pflicht gehabt zu kündigen. Im Zweifel hätte die der VM. eben aus der Wohnung klagen müssen. So ist es zwar wohl für beide Seiten besser, aber eine Art Automatismus das du die Wohung verlassen musst, gibt es da nicht.

  • Zitat

    Am 2.6.wurde mi der Stadt, dem zuständigen Bauamt, Feuerwehr etc. eine Begehung gemacht und es wurde entschieden, dass die Dachwohnung, in der ich wohne, nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Bestimmungen eben nicht rechtmässig seien.

    Nach meinem Verständnis musst du lt.Behörde aus der Wohnung raus und es könnte durchaus sein, dass dein VM für deine evtl.Kosten aufzukommen hätte.

    Rechtsverbindlich kann dich nur ein Anwalt beraten.

  • Nach meinem Verständnis musst du lt.Behörde aus der Wohnung raus und es könnte durchaus sein, dass dein VM für deine evtl.Kosten aufzukommen hätte.

    Rechtsverbindlich kann dich nur ein Anwalt beraten.

    Durchaus möglich. Da der Mieter aber wohl selbst gekündigt hat, dürfte das evtl. schwer werden, denke ich.

  • Durchaus möglich. Da der Mieter aber wohl selbst gekündigt hat, dürfte das evtl. schwer werden, denke ich.

    Er musste zwangsläufig kündigen. Wie in diesem Fall die weiteren Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter aussehen? Ich möchte mich nicht festlegen, ob nicht ein pfiffiger Anwalt zu Gunsten des Mieters noch was sieht. Schliesslich ist der Vermieter schuld -lt.Baubehörde- an dieser Situation, weshalb ein RA der richtige Berater wäre.

  • Er musste zwangsläufig kündigen. Wie in diesem Fall die weiteren Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter aussehen? Ich möchte mich nicht festlegen, ob nicht ein pfiffiger Anwalt zu Gunsten des Mieters noch was sieht. Schliesslich ist der Vermieter schuld -lt.Baubehörde- an dieser Situation, weshalb ein RA der richtige Berater wäre.


    Ein Irrtum, meine ich. Einen Automatismus das der Mieter kündigen muß, gibt es nicht. Eigentlich ist der Vermieter dafür zuständig die Wohnung zu räumen, und wie das ein Gericht entscheidet, wird man dann sehen. Dann düfte es auch Ansprüche des Mieter geben.

  • Hallo Nici,

    Knackpunkt ist meines Erachtens, dass Du klagen muesstest, wenn der Vermieter Dir etwas von der Kaution abzieht. Mit entsprechendem Risiko, weil eindeutig ist das Ganze nicht.

    Ich wuerde also erst mal abwarten, ob und wieviel der Vermieter einbehaelt und dann nachher abwaegen, ob ich dafuer vor Gericht ziehen will oder nicht.

    cu
    Guenni

  • Würde mir auch die Beratung von einem Anwalt einholen und ich verstehe dich aufjeden Fall! Fände es auch dreist, wenn du etwas von der Kaution abgeben müsstest.

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