Hallo,
wir hatten kürzlich eine Mieterhöhung mit der Bergründung der Anpassung an den Mietspiegel. Jetzt plant der Vermieter Balkone anzubauen um dann nochmals die Miete zu erhöhen.
Wir wohnen im Ergeschoss, freistehend mit Garten nach Süden. Der Balkon soll nun ein Drittel des Gartens "bedecken" und wir würden einen Ausgang an der Südseite bekommen. Uns würde die Wohnung als "Wohnung mit großem Garten" vermietet. Ein Balkon macht in unserem Fall keinen Sinn und er schränkt die Gartennutzung ein.
Erste Frage - darf er zwei mal hintereinander erhöhen oder muss er eine bestimmte Zeit abwarten?
Kann der Vermieter auch die Miete erhöhen wenn es die Gartennutzung einschränkt und ein Balkon keinen Mehrwert hat?
Danke für jede Antwort,
Martin