Meinen Fall hatte ich bereits in einem anderen Thread geschildert:
https://forum.mietrecht.de/thread/12185-H…eters-erhalten/
Da mir der Anwalt des Vermieters jetzt erneut mit der Erhebung der Räumungsklage gedroht hat, versuche ich eine verbindliche Aussage dazu zu finden, ab wann die Klage frühestens wirksam erhoben werden kann.
Das Problem ist: Es gibt online dazu zahlreiche Beiträge, nur widersprechen diese sich teilweise diametral.
In meinem Fall läuft meine Kündigungsfrist bis zum 30.11.2017 (die Frage, ob diese überhaupt wirksam ist außer Acht lassend, da die Klärung dieser Frage ja gerade Teil des Prozesses wäre). Auf das Widerspruchsrecht wurde in der Kündigung nicht hingewiesen. Einen Grund zur "Besorgnis", dass ich zum 30.11.2017 nicht ausziehen werde, habe ich nicht geliefert, habe sogar einen deutlich früheren Auszug per Mietaufhebungsvertrag angeboten.
Was ist also der frühestmögliche Zeitpunkt für die Erhebung der Räumungsklage, und wo kann ich dazu eine verbindliche Aussage zu bekommen? Gibt es da evtl. eine Möglichkeit, beim Amtsgericht o. ä. nachzufragen?
 
		 
		
		
	