Räumungsklage - ab wann zulässig?

  • Meinen Fall hatte ich bereits in einem anderen Thread geschildert:

    https://forum.mietrecht.de/thread/12185-H…eters-erhalten/

    Da mir der Anwalt des Vermieters jetzt erneut mit der Erhebung der Räumungsklage gedroht hat, versuche ich eine verbindliche Aussage dazu zu finden, ab wann die Klage frühestens wirksam erhoben werden kann.

    Das Problem ist: Es gibt online dazu zahlreiche Beiträge, nur widersprechen diese sich teilweise diametral.

    In meinem Fall läuft meine Kündigungsfrist bis zum 30.11.2017 (die Frage, ob diese überhaupt wirksam ist außer Acht lassend, da die Klärung dieser Frage ja gerade Teil des Prozesses wäre). Auf das Widerspruchsrecht wurde in der Kündigung nicht hingewiesen. Einen Grund zur "Besorgnis", dass ich zum 30.11.2017 nicht ausziehen werde, habe ich nicht geliefert, habe sogar einen deutlich früheren Auszug per Mietaufhebungsvertrag angeboten.

    Was ist also der frühestmögliche Zeitpunkt für die Erhebung der Räumungsklage, und wo kann ich dazu eine verbindliche Aussage zu bekommen? Gibt es da evtl. eine Möglichkeit, beim Amtsgericht o. ä. nachzufragen?

    Einmal editiert, zuletzt von beachdrifter (26. Juni 2017 um 18:01)

  • Das Problem ist: Es gibt online dazu zahlreiche Beiträge, nur widersprechen diese sich teilweise diametral.


    Zitat Wikipedia: "Im übertragenen Sinn steht diametral auch für „entgegengesetzt“ oder „völlig anders“."
    Danke für die Lehrstunde:rolleyes:
    Ob Deine Frage Mietrecht betrifft, weiss ich nicht...

  • Ob Deine Frage Mietrecht betrifft, weiss ich nicht...

    Beschreibung dieses Unterforums:

    Forum zum Thema Kündigung der Mietsache durch Vermieter oder Mieter, Frist und Form der Kündungung sowie zum Thema Räumung.

  • Beschreibung dieses Unterforums:
    Forum zum Thema Kündigung der Mietsache durch Vermieter oder Mieter, Frist und Form der Kündungung sowie zum Thema Räumung.


    Nichts für ungut; ich dachte da eher an die erforderlichen Prozeduren bzw. die Reihenfolge(n).

  • Wenn ich morgen raeumungsklage gegen Berny beim zuständigen Amtsgericht einreiche, waere die Klage wohl unbebegruendet und ich würde den Prozess verlieren. Die Klage an sich waere aber zulässig.

  • Hallo,

    eine Klage auf Räumung ist dann möglich und zulässig, wenn man Zweifel hat, dass die Wohunung geräumt wird.

    In diesem Fall braucht dein Vermieter es erstmal nur behaupten und kann dann die Klage erheben. Das ist eigentlich sehr clever.
    Wenn die Verhandlung nach dem Kündigungstermin stattfindet, dann bst du entweder schon raus und sie ziehen die Klage zurück, oder du bist noch drin und sie hätten in dem Punkt wenigstens recht gehabt.

    Das gleiche gilt, wenn du in deinen Stellungnahmen schreibst, die Kündigung sei unberechtigt.

    Ob sie das Verfahren gewinnen steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Gruß
    H H

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