Vermieter verlangt plötzlich Grundsteuer

  • Hallo
    ich habe eine frage an euch die mich beschäftigt

    ich wohne in einem Haus mit 5 Partein
    ich selbst bin seit 2007 in einer kleinen Dachgeschosswohnung,nun habe ich gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen für 2016,und bin fast vom stuhl gefallen da ich nachzahlen muss

    nun ist mir aufgefallen das mein vermieter plötzlich Grundsteuer,,,die er schon seit 2014 in der nebenkostenabrechnung aufgelistet hatt die ich bezahlen muss

    (ist mehr erst seit gestern aufgefallen)....nun habe ich mir alle Abrechnungen mal rausgesucht

    von 2007-2013 hatt er diese nicht berechnet (musste ich nicht zahlen)
    von 2014 und 2015 und 2016 plötzlich schon (musste ich zahlen)

    meine Frage darf der das den

    denn ich habe mir meinen Mietvertrag mal rausgesucht,und da wurde die Grundsteuer durchgestrichen im Mietvertrag ,das die wegfällt

    danke vielleicht weiss das ja jemand

  • Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten. Wenn vertraglich darf der Vermieter diese umlegen, auch wenn er es die Jahre zuvor nicht gemacht hat.

    Zitat

    denn ich habe mir meinen Mietvertrag mal rausgesucht,und da wurde die Grundsteuer durchgestrichen im Mietvertrag ,das die wegfällt

    Auch im Exemplar des Vermieters?

    Was genau steht sonst zu Betriebskosten im Vertrag?

    Wenn möglich lade die entsprechende Seite(n) des Vertrages , Namen und Anschriften unkenntlich gemacht, als Bild(er) hoch.

  • hi
    im anhang das bild hoffe es reicht

    ach ja hab mich oben verschrieben sollte 2003 heisen seit dem wohne ich da,mann kann es nicht mehr ändern aber egal

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  • hi
    im anhang das bild hoffe es reicht

    ach ja hab mich oben verschrieben sollte 2003 heisen seit dem wohne ich da,mann kann es nicht mehr ändern aber egal

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    Widersprich der Abrechnung 2016 im Punkt Grundsteuer und leg dem Widerspruch eine Kopie des Mietvertrages bei. Mal sehen was passiert.

    Der Abrechnung 2015 könntest Du auch noch widersprechen wenn der Zugang noch keine 12 Monate her ist.

  • hi
    im anhang das bild hoffe es reicht

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    Ich habe mal über die zitierte Anlg. 3 des § 27 der 2. BerVO recherchiert: Grundsätzlich darf der VM Dir die Kosten berechnen. - Dies auch, wenn er in der Vergangenheit dies zeitweilig nicht gemacht hat, denn ein Gewohnheitsrecht gibt's nicht.

  • Ich habe mal über die zitierte Anlg. 3 des § 27 der 2. BerVO recherchiert: Grundsätzlich darf der VM Dir die Kosten berechnen. - Dies auch, wenn er in der Vergangenheit dies zeitweilig nicht gemacht hat, denn ein Gewohnheitsrecht gibt's nicht.

    Im Prinzip richtig. Aber hier hat der Vermieter einige BK-Arten ausgeschlossen. Frage ist jetzt nur ob das auch auf dem Vertragsexemplar des Vermieters so ist.

  • Im Prinzip richtig. Aber hier hat der Vermieter einige BK-Arten ausgeschlossen. Frage ist jetzt nur ob das auch auf dem Vertragsexemplar des Vermieters so ist.


    Tja, die Grundsteuer ist durchgestrichen, jedoch in der zitierten Anlage wohl vorhanden. Ich würde dann das individuell Durchgestrichene "bevorzugen".
    Im Zweifelsfalle entscheidet dann ein Gericht... (koste es was es wolle... :o).

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