Hallo liebe Community ![]()
Als erstes kurz zur Wohnsituation um das ganze besser zu verstehen:
EG - Blumenladen (die Inhaberin "wohnt" in den Nebenräumen des Ladens) ca. 85m²
1. OG rechts - Wir, 5 köpfige Fam. (2 Erw., 2 Kinder, 1 Säugling) 71m²
1. OG links - junges Pärchen ?m²
DG - Single 78m²
Nun zu unserem Problem
Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.2016-30.06.2017 bekommen.
Nachdem wir alles eingehend studiert haben, haben wir festgestellt das wir deutlich mehr Wasser verbraucht haben als in den Jahren zuvor. Ganze 55m³ mehr. Wir haben dann den Vermieter kontaktiert und haben nach den Zählerständen gefragt damit wir das ganze nachvollziehen können. Daraufhin antwortete er "Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich rechne alles pro Kopf ab."
dabei sind unten im Keller Wasserzähler (wir als 5 köpfige Familie sind dabei natürlich absolut im Nachteil, dabei sparen wir wo es nur geht. Mein Mann duscht auf der Arbeit, die Kinder gehen gemeinsam baden und unsere Wäsche wird häufig von Oma gewaschen). Er erklärte weiter: "Die Wasserzähler sind ja schon uralt und wurden ewig nicht geeicht, darauf kann ich mich ja nicht verlassen." (Tatsächlich steht drauf "Gültig bis 31.12.1985) Aber das ist ja nicht unser Problem. Wir haben dann mit der Inhaberin des Blumenladens gesprochen und nach ihrer Abrechnung gefragt. Er hat ihr nur 50m³ Wasser in Rechnung gestellt. Dabei brauch sie ja sicherlich deutlich mehr durch die ganzen Blumen ![]()
Außerdem stellte sich dabei raus das sie gar keine eigene Wasseruhr hat, nur die 3 oberen Parteien. Wir haben nun unseren Mietvertrag durchforstet. Dort war sogar der Zählerstand vermerkt bei Einzug. Laut der Wasseruhr haben wir seit unserem Einzug am 01.7.2014 nur 172m³ verbraucht und er möchte uns alleine für letztes Jahr 127m³ in Rechnung stellen.
Außerdem steht folgendes im Mietvertrag:
"3.6 Die Umlegung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter nach den Vorschriften der Heizungskostenverordnung. Bei den übrigen Nebenkosten wird in der Regel das Verhältnis der Wohnflächen zu Grunde gelegt. Soweit Nebenkosten verbrauchs- oder verursachungsbezogen abgerechnet werden können, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs bzw. der erfassten Verursachung, falls eine Erfassung aller Mieteinheiten der Einheit erfolgt ist....."
Nun meine Fragen:
1.) Ist das so überhaupt zulässig? Pro Kopf abrechnen obwohl Wasserzähler vorhanden sind?
2.) Muss der Blumenladen nicht so oder so separat abgerechnet werden, weil Gewerbe?
3.) Sollen wir zum Anwalt od. Mieterbund? Wir haben versucht mit dem Vermieter zu sprechen aber er ist absolut uneinsichtig.
Vielen Dank für's lesen
ich hoffe ihr könnt uns helfen.


