Besenrein = Renovierung ?

  • Hallo, in meinem Mietvertrag steht, dass ich die Wohnung nach dem Auszug Besenrein verlassen soll. Mein Vermieter möchte aber, dass ich die Wände weiß streiche. Ist er im Recht?

  • Hallo Telko, wenn der Mieter nach der Mietvertragsvereinbarung nur zu einer besenreinen Rückgabe der gemieteten Wohnung verpflichtet ist, muss er in der Regel keine weiteren Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Besenrein bedeutet im Allgemeinen, dass der Mieter die Wohnung leer räumen muss und grobe Verschmutzungen beseitigen soll. Hierzu gehört weder das Streichen noch das Verputzen der Wände oder anderer in der Wohnung befindlichen Gegenstände wie Türrahmen etc..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!