Studentenwohnheim außerordentlicher Kündigungsgrund

  • Bin ziemlich neu hier im Forum und das ist mein erster Beitrag, also möchte ich erstmal hallo sagen und bin froh das es soviele hilfreiche Leute gibt die einem Helfen wollen.

    So nun zu meiner frage und Situation. Ich Wohn aktuell in einem Studentenwohnheim und studiere, habe mich nun aber umorientiert und fange eine Ausbildung an und aus diesem Grund würde ich gerne mein Mietverhältnis kündigen und zwar lieber früher als Später nun zu meinen Fragen:

    1. Ist eine Exmatrikulation ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim.

    2. Bei mir im Studentenwohnheim werden immer Listen ausgehangen welche WG wieviel Strom verbraucht und meines erachtens verstoßen sie damit gegen meine Datenschutzrechte. Ich habe mich darüber auch schoneinmal beschwert und dann wurden diese Listen für 2 Monate nicht ausgehangen , aber nun hängen sie wieder .


    Dann schonmal Vielen danke an die, die sich die Mühe machen sich mit meiner Situation auseinandzusetzten.

  • Zitat

    Ist eine Ist eine Exmatrikulation ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim.
    ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim.

    Das sollte, wenn überhaupt, im Mietvertrag oder den AGB des Heimes stehen.

    Ich meine aber nicht. Die Mietsache wird durch die Exmatrikulation ja nicht unbewohnbar.


    Fristgerecht kannst Du aktuell zum 30.09.2017 kündigen. Sofern das der Mietvertrag nicht ausschließt.

    Im Studentenwohnheimen gelten übrigens viele Bestimmungen zum Mietrecht nicht.

    2. ist Kinderkram.

  • Zitat


    1. Ist eine Exmatrikulation ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim.

    Vermutlich nicht. Was steht diesbezüglich im Mietvertrag? Hier noch der Hinweis, dass das Mietrecht der §§ 535 ff. BGB nicht auf Studentenwohnheime anzuwenden ist.

    Zitat

    Bei mir im Studentenwohnheim werden immer Listen ausgehangen welche WG wieviel Strom verbraucht und meines erachtens verstoßen sie damit gegen meine Datenschutzrechte.

    Das bezweifle ich. Hier werden keine personenbezogenen Daten veröffentlich. Dein Persönlichkeitsrecht wird auch nicht verletzt.

    Personenbezogene Daten sind laut BDSG solche, die sich auf persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren Person beziehen.
    Aufgrund eines Stromverbrauchs einer WG lässt sich nicht bestimmen, wer den Strom nutzt, bzw. wofür.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Xaven:

    "1. Ist eine Exmatrikulation ein Grund für eine außerordentliche Kündigung in einem Studentenwohnheim."
    - Schau' Dir Deinen Mietvertrag und evtl. ergänzende Bestimmungen des Heims an.

    "2. Bei mir im Studentenwohnheim werden immer Listen ausgehangen welche WG wieviel Strom verbraucht und meines erachtens verstoßen sie damit gegen meine Datenschutzrechte. Ich habe mich darüber auch schoneinmal beschwert und dann wurden diese Listen für 2 Monate nicht ausgehangen , aber nun hängen sie wieder ."
    - Haste sonst noch andere weltbewegende Sorgen? Wird Dein Name öffentlich genannt?

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