Vorzeitige Beendigung des Mietvertrags

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine etwas spezielle Frage, aber vielleicht hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht oder kann mir einfach nur einen Ratschlag geben.

    Ich habe zum 01.04.17 diesen Jahres eine Wohnung angemietet. Auf Wunsch der Vermieterin habe ich mich auf eine Mindestmietzeit eingelassen. Dese entfällt lediglich, sollte ich aus beruflichen Gründen unzumutbar weit fahren müssen.
    Nun ist es leider so, dass ich mich dort einfach gar nicht wohl fühle. Das hat sowohl private als auch sachliche Gründe, jedoch vermutlich Nichts, was die Aufhebung des Mietvertrages rechtfertigen würde. Es ist also Ermessenssache.

    Ich würde das Mietverhältnis gerne vorzeitig beenden. Meine Idee oder mein Vorschlag an die Vermieterin / das Immobilienbüro wäre, dass ich aus dem Vertrag entlassen werde, aber für die Kosten, die meine Anmietung verursacht hat aufkomme. Andernfalls könnte ich mir auch vorstellen für einen angemessenen Nachmieter zu sorgen.

    Ich wünsche mir Antworten dazu, ob mein Vorschlag realistisch erscheint und ob es sinnvoll ist erst die Eigentümerin / Vermieterin oder das vorab tätig gewordene Immobilienbüro zu kontaktieren.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    FCN

  • Hallo FCN,
    ich befürchte, dass Du hier auf den Goodwill Deines Vermieters angewiesen bist. Vielleicht könnt Ihr einen Mietauhebungsvertrag machen.

  • Zitat

    Auf Wunsch der Vermieterin habe ich mich auf eine Mindestmietzeit eingelassen.

    Bitte den exakten Wortlaut wie im Vertrag steht oder die Seite, anonymisiert, als Bild einstellen.

    Zitat

    Andernfalls könnte ich mir auch vorstellen für einen angemessenen Nachmieter zu sorgen.

    Vorschlagen, mehr nicht.

  • Hallo anitari,

    der genaue Wortlaut ist "Die Vertragsparteien verzichten ohne Einschränkung und ohne Vorbehalt bis zum 31.03.2019 auf das Recht zur ordentlichen Kündigung."

    Ich denke daher auch, dass es eine Ermessensentscheidung ist und ich im Prinzip nur freundlich fragen kann, aber nichts ausrichten, wenn die Entscheidung negativ ist.

    Würdest du zuerst die Vermieterin / Eigentümerin oder das Büro, welches den Vertrag aufgesetzt hat kontaktieren?

    Danke!

  • Würdest du zuerst die Vermieterin / Eigentümerin oder das Büro, welches den Vertrag aufgesetzt hat kontaktieren?

    Den der als Vertragspartner im Vertrag steht natürlich.

  • der genaue Wortlaut ist "Die Vertragsparteien verzichten ohne Einschränkung und ohne Vorbehalt bis zum 31.03.2019 auf das Recht zur ordentlichen Kündigung."


    Der VM hat sich bei dieser Formulierung schon etwas gedacht...:o
    Du kannst also frühestens am 01.04.2019 zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

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