Hallo ![]()
Vor einiger Zeit (mehr als 2 Jahre) bin auch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Mein damaliger Freund und ich stehen als Mieter im Mietvertrag.
Den Mietvertrag habe ich bis heute nicht gekündigt - warum auch immer ![]()
Nun wird die Mietsache verkauft und der neue Vermieter möchte einiges richtig stellen.
Ich soll eine Zusatzvereinbarung unterschreiben und habe Bedenken bei folgendem Abschnitt:
"Für die bis zu diesem Tag entstandenen Forderungen des Vermieters haften Mieter A und Mieter B gesamtschuldnerisch weiter."
Bis zu diesem Tag meint den 01.06.2017, Mieter A und Mieter B steht natürlich für den Namen meines ehem. Freundes und meinen.
Da ich leider noch kein ähnliches Beispiel gefunden habe, stellt sich mir immer noch die Frage, ob eine rückwirksame Kündigung oder Ähnliches erfolgen kann (Ummeldung in eine andere Wohnung erfolgte damals)?
Ist es möglich, eine Zusatzvereinbarung zwischen meinem ehem. Partner und mir zu erstellen, die die gesamtschuldnerische Haftung bis zum 01.06.2017 ausschließt bzw. den Zeitraum verkürzt?
Ich möchte nicht für Schäden aufkommen, für die ich nicht verantwortlich bin
Vielen lieben Dank im Voraus