Ausscheiden eines Mieters - Kündigung nicht erfolgt

  • Hallo :)

    Vor einiger Zeit (mehr als 2 Jahre) bin auch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Mein damaliger Freund und ich stehen als Mieter im Mietvertrag.
    Den Mietvertrag habe ich bis heute nicht gekündigt - warum auch immer :confused:
    Nun wird die Mietsache verkauft und der neue Vermieter möchte einiges richtig stellen.
    Ich soll eine Zusatzvereinbarung unterschreiben und habe Bedenken bei folgendem Abschnitt:

    "Für die bis zu diesem Tag entstandenen Forderungen des Vermieters haften Mieter A und Mieter B gesamtschuldnerisch weiter."

    Bis zu diesem Tag meint den 01.06.2017, Mieter A und Mieter B steht natürlich für den Namen meines ehem. Freundes und meinen.

    Da ich leider noch kein ähnliches Beispiel gefunden habe, stellt sich mir immer noch die Frage, ob eine rückwirksame Kündigung oder Ähnliches erfolgen kann (Ummeldung in eine andere Wohnung erfolgte damals)?
    Ist es möglich, eine Zusatzvereinbarung zwischen meinem ehem. Partner und mir zu erstellen, die die gesamtschuldnerische Haftung bis zum 01.06.2017 ausschließt bzw. den Zeitraum verkürzt?

    Ich möchte nicht für Schäden aufkommen, für die ich nicht verantwortlich bin

    Vielen lieben Dank im Voraus


  • Ich möchte nicht für Schäden aufkommen, für die ich nicht verantwortlich bin

    Wirst Du aber müssen, denn Du stehst nach wie vor als Mieter im Vertrag.

    Eine alleinige Kündigung durch dich ist und war nicht möglich bzw. unwirksam.

    Es kann nur die Partei Mieter als ganzes Kündigen.

    Zitat

    Ist es möglich, eine Zusatzvereinbarung zwischen meinem ehem. Partner und mir zu erstellen, die die gesamtschuldnerische Haftung bis zum 01.06.2017 ausschließt bzw. den Zeitraum verkürzt?

    So eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Ex-Partner ist möglich. Auf die gemeinsame Haftung gegenüber dem Vermieter hat diese aber keinerlei Auswirkung.

  • Zitat

    Ich soll eine Zusatzvereinbarung unterschreiben und habe Bedenken bei folgendem Abschnitt:

    "Für die bis zu diesem Tag entstandenen Forderungen des Vermieters haften Mieter A und Mieter B gesamtschuldnerisch weiter."

    Eigentlich ist diese Vereinbarung gar nicht nötig. Du stehst immer noch im Mietvertrag und haftest demnach auch für alle Forderungen hieraus.

    Wann du ausgezogen bist, ist unerheblich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die flotten Antworten.

    Anscheinend muss ich einfach aus meinem Fehler lernen. :eek:
    Hoffe natürlich, dass ich für nichts mehr aufkommen muss.

  • Da der neue VM aenderungen wünscht, die du unterschreiben sollst, kannst du auch deine Wünsche in die Verhandlungen einfließen lassen. Du musst ja nichts unterschreiben.

  • Hallo Clarissa,

    leider muss ich Dich enttäuschen: Euer (gemeinsamer) Mietvertrag kann nur von Euch gemeinsam gekündigt werden. (Trifft auch für Vertragsänderungen zu).
    Nachmietersuche verpflichtet den Vermieter gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Juni 2017 um 12:38)

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