Abrechnung des Kautionskontos

  • Hallo zusammen, ich habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meinem ehemaligen Vermiter und möchte mal eure Meinung hören. Folgender Sachverhalt:

    - Mietdauer: März 2012 bis Februar 2017

    - Kaution bar bezahlt bei Einzug

    - Ca 6 Wochen nach Auszug eine "Abrechnung" über die Kaution erhalten mit dem Einzahlungsbetrag (1140€), Zinssatz 0,00%, Auszahlungsbetrag (ebenfalls 1140€). Hier kam mir der Zinssatz bereits merkwürdig vor. Ich habe dann bereits im März angemerkt, dass ich gerne eine Kopie der Kontodaten hätte.

    - Auszahlung der Kaution auf mein Konto (1145,xx€)

    - Nach mehrfacher Nachfrage bekam ich Mitte Mai eine Einzelaufstellung eines Treuhandkontos auf meinen Namen über den Zeitraum Januar 2017 bis März 2017, also genau über 2 Monate anstatt über 60!

    - Seitdem schweigt der Vermieter trotz mehrfacher Nachfrage


    Mir geht es dabei gar nicht um ein paar Euro - ich habe die Kaution ja wieder - aber ich möchte gerne wissen, wie und wo mein Geld die letzten 5 Jahre angelegt wurde. Ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir einen ordentlichen Nachweis zukommen zu lassen? Oder soll ich die Sache einfach vergessen (so weit bin ich dank der ewigen Rennerei schon...)

    Wie gesagt, mich würde dazu mal eure Meinung interessieren, vielen Dank :)

  • Mir geht es dabei gar nicht um ein paar Euro - ich habe die Kaution ja wieder - aber ich möchte gerne wissen, wie und wo mein Geld die letzten 5 Jahre angelegt wurde.


    Im Zweifel wohl in der Hosentasche des Vermieters. Das ist zwar juristisch nicht korrekt, aber da dir wohl kein Schaden entstanden ist, macht es wohl am Ende wenig Sinn darauf herumzureiten. Wenn du darüber informiert sein willst, dann zukünftig, wärend des Mietverhältnisses.

  • Hallo screeny2,

    meine private Tabelle der SSK sieht so aus:
    ab: ...........Zinssatz (%):
    31.12.2011 0,50
    21.06.2012 0,25
    31.12.2012 0,20
    31.12.2013 0,10
    01.11.2015 0,05
    31.12.2015 0,001
    31.12.2016 0,001
    vielleicht hilft sie Dir weiter...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Juni 2017 um 16:27) aus folgendem Grund: Rächtsschraippfähler gorrigiert. ;-)

  • Die Zinssätze der DKB (da war zumindest 2 Monate das Treuhandkonto) haben sich in etwa genau so entwickelt. Was mich eigentlich am meisten stört ist diese Ignoranz. Dabei sollte man vielleicht auch erwähnen, dass es sich bei dem Vermieter um eine große Hausverwaltungsgesellschaft handelt, die hauptsächlich Studentenwohnungen (und nicht wenige) anbietet. Da liegt also ordentlich Kaution auf irgendwelchen Konten....

    @AJ: Ja, in Zukunft werde ich da genauer drauf achten...hinterher ist man immer schlauer :)

  • Hallo,

    ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.

    Das erfordert sofortige Maßnahmen:
    Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
    Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Euro

    Mal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?

    Gruß
    H H

  • Dann sollen sie mir das eben so sagen. Aber vertrösten, hoffen dass ich mich nicht mehr melde, eine fadenscheinige Abrechnung über 2 Monate schicken - sehr unprofessionell. Finde ich.

  • Hallo,

    ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.

    Das erfordert sofortige Maßnahmen:
    Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
    Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Euro

    Mal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?
    Gruß
    H H


    Ich würde denen einen Euro überweisen und den Wunsch äussern, dass sie sich jetzt noch wohler fühlen.:o

  • Hallo,

    ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.

    Das erfordert sofortige Maßnahmen:
    Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
    Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Euro

    Mal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?

    Gruß
    H H

    Wenn dann Strafanzeige wegen Untreue.

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