Was ist denn eine Auszugsgebühr?

  • Hallo liebes Forum!
    Ich bin im letzten Monat umgezogen und habe meine Kündigungsfrist und den Auszugstermin eingehalten. Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem alten Vermieter erhalten, in der er eine Auszugsgebühr für entstandene Kosten mit meiner noch zurückbehaltenen Mietsicherheit verrechnen will. Die Höhe dieser Gebühr soll 45,00 Euro betragen. Danach soll ich meine Mietsicherheit abzüglich der Gebühr zurückerstattet bekommen.
    Hab noch nie etwas von so einer Gebühr gehört und will die auch nicht zahlen. Was kann ich tun?

  • Hallo Schnurzel, bei einem bevorstehenden oder einem vollzogenen Auszug des Mieters darf der Vermieter keine Gebühren einfordern. Eine wie bei Ihnen geforderte Auszugsgebühr ist immer dann ausgeschlossen, wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist auszieht. Eine andere Regelung kann möglicherweise vom Vermieter Geltend gemacht werden, wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen, dass der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden darf. Sie sollten Ihren Vermieter darauf Aufmerksam machen und eine vollständige Rückerstattung der Mietsicherheit, also ohne Abzug jeglicher Gebühren, fordern.

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