WC Spülung defekt

  • Hallo, ich bin neu und habe gleich mehrere Fragen/Anliegen, eines davon hier:

    Ich bin am 1.6.2016 hier eingezogen, außerdem wohnen nur noch meine Vermieter unter mir. Das Verhältnis war zum Einzug noch sehr gut, mittlerweile leider nicht mehr. Beim Einzug stellten wir gemeinsam einige Mängel fest, u.a. eben, dass die WC Spülung im Gäste-WC defekt ist (Wasser läuft ständig), der VM hat dann die Leitung erstmal zugedreht, damit das Laufen aufhört. Es wurde mündlich vereinbart, dass dies zeitnah repariert wird. Es gibt kein Übergabeprotokoll, auf dem diese Mängel festgehalten wurden (eigene Blödheit, ich weiß). Natürlich hat bis heute keine Reparatur stattgefunden. September 2016 trat mit dem WC im großen Bad das gleiche Problem auf, ich musste lange darum kämpfen, damit es endlich repariert wird, obwohl das Wasser zeitweise sogar aus dem Spülkasten ins gesamte Bad lief. Habe da auch nochmal (mündlich) darauf hingewiesen, dass auch der Spülkasten im Gäste-WC erneuert werden muss. Dies wurde komplett ignoriert. Da ich das Gäste-WC als solches nicht nutzen kann, ist es ein Abstellraum geworden. Mittlerweile tropft aus der Lüftung im Gäste-WC auch noch eine übelriechende, braune Flüssigkeit.
    Nun ist es so, dass ich zum 1.8. ausziehe und da es als Mieter auf der einen Seite ja auch meine Pflicht ist, den VM von Mängeln in Kenntnis zu setzen und auf der anderen Seite ich keine Lust habe, dass die VM mir diese Mängel andichten und einen Strick daraus drehen, weil ich diese nicht schriftlich gemeldet habe, möchte ich sie nun per Einschreiben davon in Kenntnis setzen (persönliches Gespräch nicht möglich, wird verweigert).

    Fällt eine defekte Spülung unter Mangel oder Schönheitsreparatur? Es ist im MV nicht angekreuzt worden, ob Schönheitsreparaturen vom Mieter, oder vom Vermieter zu tragen sind. Haben die VM wohl vergessen/überlesen damals.

    Macht es Sinn, da noch eine Frist zu setzen, oder "lohnt" das nicht mehr und ich belasse es bei einem "in Kenntnis setzen"? Wenn eine Fristsetzung noch Sinn macht, kann ich nach Ablauf der Frist die Miete mindern, wenn sich nichts getan hat? Wenn ja, um wieviel?

  • Zitat

    Fällt eine defekte Spülung unter Mangel oder Schönheitsreparatur?

    Du meinst wohl eher Kleinstreparatur? Schönheitsreparaturen sind Malerarbeiten.

    Kleinstreparaturen greifen nur an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen (Fenstergriffe, Lichtschalter, Steckdose, Absperrventile)

    Wenn eine Wasserleitung/Spülkasten undicht ist, dann muss der Vermieter für eine Reparatur sorgen.

    Zitat

    Wenn eine Fristsetzung noch Sinn macht, kann ich nach Ablauf der Frist die Miete mindern, wenn sich nichts getan hat? Wenn ja, um wieviel?

    Eine Mietminderung lohnt sich hier kaum. Das würde sich im geringen €-Bereich bewegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Genau, Kleinstreparatur. Der Spülkasten im Gäste-WC ist nicht undicht, Wasser läuft also nicht heraus - aber defekt ist er dennoch und müsste ausgetauscht werden.

    Wenn eine Mietminderung keinen Sinn macht, welche Konsequenz hat es dann für den VM, wenn er die Reparatur nicht durchführt bzw. den Kasten nicht austauscht? Denn ohne Konsequenzen, werden die VM keinen Grund sehen, sich zu kümmern.

  • Hier gibt es die Möglichkeit, die Reparatur (nach schriftlicher Ankündigung) selbst zu beauftragen und die Kosten von der Miete abzuziehen.
    Das ganze nennt sich Ersatzvornahme.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay, danke! Dann werde ich das in der Mängelanzeige auch gleich so angeben, richtig? Also, dass nach ablaufen der Frist ich einen Handwerker kommen lassen und die Kosten von der Miete abziehen werde.

  • Zitat

    Dann werde ich das in der Mängelanzeige auch gleich so angeben, richtig?

    Das würde ich so machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    du ziehst doch in 2 Monaten aus. Warum willst du dir die Reparatur, inkl. Ankündigung, Zahlung der Rechnung mit Abzug von der Miete, Zuhause sein für den Handwerker, ggf. Streit mit dem Vermieter überhaupt noch antun.

    Übergib die Wohung mit defekter Spülung und gut ist.

    Gruß
    H H

  • Hallo Isa,
    immer mehr Vermieter scheuen sich davor, Handwerker mit Reparaturen zu beauftragen (meine ich wenigstens).
    Ich an Deiner Stelle würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch, seit wann sie ihm nachweislich bekannt sind, und ihn auffordern, diese zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen und weitere Schäden an der Mietsache zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.

  • Hallo,

    du ziehst doch in 2 Monaten aus. Warum willst du dir die Reparatur, inkl. Ankündigung, Zahlung der Rechnung mit Abzug von der Miete, Zuhause sein für den Handwerker, ggf. Streit mit dem Vermieter überhaupt noch antun.

    Übergib die Wohung mit defekter Spülung und gut ist.

    Gruß
    H H

    Ich ziehe zwar in 2 Monaten aus, zahle aber August noch die volle Miete. Da die VM mir null entgegenkommt, mich hier zusätzlich schikaniert, beleidigt und ich mir sicher bin, dass es wegen Kaution und Co. noch Stress geben wird (eben weil kein Übergabeprotokoll, offiziell wissen die VM also nichts von Mängeln), sehe ich gar nicht ein, dass sie mir am Ende noch die Mängel anhängt und mir vorwirft, dass ich diese nicht angezeigt hätte. Darum geht es in erster Linie.

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