Hallo, ich bin neu und habe gleich mehrere Fragen/Anliegen, eines davon hier:
Ich bin am 1.6.2016 hier eingezogen, außerdem wohnen nur noch meine Vermieter unter mir. Das Verhältnis war zum Einzug noch sehr gut, mittlerweile leider nicht mehr. Beim Einzug stellten wir gemeinsam einige Mängel fest, u.a. eben, dass die WC Spülung im Gäste-WC defekt ist (Wasser läuft ständig), der VM hat dann die Leitung erstmal zugedreht, damit das Laufen aufhört. Es wurde mündlich vereinbart, dass dies zeitnah repariert wird. Es gibt kein Übergabeprotokoll, auf dem diese Mängel festgehalten wurden (eigene Blödheit, ich weiß). Natürlich hat bis heute keine Reparatur stattgefunden. September 2016 trat mit dem WC im großen Bad das gleiche Problem auf, ich musste lange darum kämpfen, damit es endlich repariert wird, obwohl das Wasser zeitweise sogar aus dem Spülkasten ins gesamte Bad lief. Habe da auch nochmal (mündlich) darauf hingewiesen, dass auch der Spülkasten im Gäste-WC erneuert werden muss. Dies wurde komplett ignoriert. Da ich das Gäste-WC als solches nicht nutzen kann, ist es ein Abstellraum geworden. Mittlerweile tropft aus der Lüftung im Gäste-WC auch noch eine übelriechende, braune Flüssigkeit.
Nun ist es so, dass ich zum 1.8. ausziehe und da es als Mieter auf der einen Seite ja auch meine Pflicht ist, den VM von Mängeln in Kenntnis zu setzen und auf der anderen Seite ich keine Lust habe, dass die VM mir diese Mängel andichten und einen Strick daraus drehen, weil ich diese nicht schriftlich gemeldet habe, möchte ich sie nun per Einschreiben davon in Kenntnis setzen (persönliches Gespräch nicht möglich, wird verweigert).
Fällt eine defekte Spülung unter Mangel oder Schönheitsreparatur? Es ist im MV nicht angekreuzt worden, ob Schönheitsreparaturen vom Mieter, oder vom Vermieter zu tragen sind. Haben die VM wohl vergessen/überlesen damals.
Macht es Sinn, da noch eine Frist zu setzen, oder "lohnt" das nicht mehr und ich belasse es bei einem "in Kenntnis setzen"? Wenn eine Fristsetzung noch Sinn macht, kann ich nach Ablauf der Frist die Miete mindern, wenn sich nichts getan hat? Wenn ja, um wieviel?