Abstandszahlung für geschliffene Dielen / Dachterrasse / Arbeitsleistung.

  • Hallo zusammen!
    Habe auch nach längerer Recherche leider keinen ähnlichen Fall finden können. Bin also gespannt auf Eure Meinung!

    Ich habe drei Jahre mit einem Freund zusammen gewohnt, dessen Vater der Eigentümer unserer Wohnung ist.
    Nach drei Jahren fand mein Mitbewohner unsere WG doof und er bat mich schnellstmöglich auszuziehen.
    Im Prinzip fand ich das nicht so schlimm, denn auch ich fand die Wohnsituation nicht mehr so glücklich. Aber das nur am Rande.

    Bei meinem Einzug war die Wohnung sehr heruntergekommen und da ich ein guter Handwerker bin, habe ich sehr viel Arbeitsleistung in die Wohnung hineingesteckt.

    Abgesehen von diversen Malerarbeiten habe ich in zwei Zimmern den alten Dielenboden freigelegt, geschliffen und geölt; sowie an den Wänden teilweise Klinkersteine und Holzbalken freigelegt. Sämtliche Überputz-Kabel unterputz gelegt... Also kurz: Ich habe die Wohnung schick gemacht (müsst Ihr mir jetzt einfach glauben - der Mitbewohner fand es auch toll).
    Ansonsten habe ich eine große (ca. 20-25qm) Dachterrasse errichtet und viele kleine Arbeiten erledigt (z.B. Elektroarbeiten, Arbeitsplatten in der Küche geschliffen. Im großen Garten neuen Rasen gesät und zuvor vertikutiert, usw).
    Materialkosten hatte unser Vermieter übernommen (also sein Vater).

    Nun wirft er mich nach drei Jahren raus mit der Begründung, dass er lieber alleine wäre.
    Bis jetzt hatte ich eigentlich kein Problem, auch wenn es schade ist, die Wohnung nach so viel investierter Arbeit einfach zu verlassen.

    Doch nun will mein ehem. Mitbewohner nach einer von Ihm durchgeführten Abrechnung 170,- € von mir. Welche sich aus einer offenen Monatsmiete minus von mir zurückgelassenen Möbel / Einrichtungsgegenstände (welche er haben wollte!) berechnen. (Den Wert hat er einfach festgelegt...)

    Es ist jetzt nicht so, dass ich die 170€ nicht zahlen könnte. Wie man sich vielleicht denken kann, geht es mir ums Prinzip. Ich habe leider oft den sehr großen Fehler gemacht und mir gedacht "ach passt schon".

    Der nun sehr lange Text tut mir leid.

    Die Frage ist:
    Könnte ich o.g. Handwerkliche Leistungen (ohne Materialkosten) prinzipiell geltent machen?
    Könnte man dafür einen Abstand verlangen?

    Ich will Ihm einfach vor Augen führen, dass er in den letzten Jahren sehr von mir profitiert hat und es unverschämt ist, nun eine solche Forderungen zu stellen.


    Vielen Dank fürs Lesen! Bin gespannt auf Eure Meinung!

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