Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, wo die andere Partei einer der beiden Vermieter ist.
Darum gilt die Heizkostenverordnung ja nicht und wir haben die Heizkosten immer auf die Personen aufgeteilt.
(also ein Teil der Vermieter, 2 Teile wir, da wir zu zweit sind).
Nun will der 2te Vermieter auch wegziehen und dann soll die andere Wohnung vermietet werden.
Müssen dann Messgeräte nachgerüstet werden, oder kann die getroffene Vereinbarung (Heizkosten pro Kopf) bestehen bleiben?