Betriebskostenabrechnung trotz anderslautender Vereinbarung

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung.

    Meine Freundin und ich sind am 01.03.2017 zusammen in eine Wohnung gezogen. Mit den Vermietern wurde mündlich vereinbart, dass wir im Januar und Februar schon renovieren dürfen und dafür jeweils 100 € pro Monat zahlen um die anfallenden Nebenkosten zu tragen. Ab dem Datum des Einzuges am 01.03.2017 wurden natürlich komplett Miete + 200€ Nebenkosten gezahlt.
    Nun hatten wir plötzlich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.03.2016 - 28.02.2017 im Briefkasten, in der steht wir hätten noch 266,21€ für Januar und Februar nachzuzahlen.

    Für mich ist es unverständlich, da wir niemals 466,21€ an Nebenkosten hätten produzieren können, wenn wir noch nichtmal dort gewohnt, sondern nur renoviert haben.
    Sind wir nun verpflichtet die Forderung zu bezahlen? Vor allem wenn der offizielle Start des Mietvertrages nicht einmal im Berechnungszeitraum liegt?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Valnar,
    da Euer Nutzungszeitraum bereits vor Mietbeginn begann, habt Ihr auch die entprechenden anteiligen Betriebskosten zu bezahlen. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, können wir hier so ohne weiteres nicht beurteilen.

  • Zitat

    Vor allem wenn der offizielle Start des Mietvertrages nicht einmal im Berechnungszeitraum liegt?

    Euer Nutzungszeitraum aber.

    Zitat

    Für mich ist es unverständlich, da wir niemals 466,21€ an Nebenkosten hätten produzieren können

    Lediglich 3 der insgesamt 17 Betriebskostenarten sind verbrauchs-/verursachungsabhängig.

    Das wären Frisch-, Abwasser, Müllentsorgung, sowie ein Teil der Heiz- und Warmwasserkosten.

    Alles andere ist verbrauchsunabhängig und wird meistens nach der Wohnfläche umgelegt.

    Frisch-, Abwasser und Müllentsorgung können auch, wenn nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich und vertrag so vereinbart, nach Personen umgelegt werden. In dem Fall wäre es völlig egal ob und wieviel Wasser z. B. Ihr in den Monaten vor Mietbeginn verbraucht habt.

    Bei monatlich 200 € Vorauszahlungen vermute ich mal das die Wohnung so um 80 - 100 m² groß ist.

  • Die vertragliche Absprache lautete doch je 100 € pauschal für jan und feb.. Die solltet ihr entsprechend bezahlen, aber nicht mehr.
    Der Mietvertrag kann keine vertragliche Grundlage sein, Betriebskosten vor Mietbeginn zu verlangen, mit Ausnahme ihr hättet die pauschale für jan und feb dort vermerkt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!