blinde Fenster reparieren

  • Hallo,

    vor ca. einem Jahr habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, daß die doppelt verglasten Fenster meiner Wohnung zwischen den Scheiben angelaufen sind. Ca. 6 Wochen darauf war auch ein Handwerker da und schaute sich die Scheiben an. Sie müßten ausgewechselt werden, meinte er.
    Danach tat sich nichts mehr. Im Herbst setzte ich daraufhin eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung einer Mietminderung. Die Hausverwaltung reagierte weder auf das Schreiben mit der Frist noch auf die Mietminderung, die jetzt seit Oktober läuft.

    Meine Frage ist nun:

    Muß ich dem Mieter nochmals eine Frist zur Schadensbehebung setzen?
    Darf ich unter Vorankündigung die Scheiben/Fensterflügel selbst durch einen Handwerker austauschen lassen?
    Darf ich zur Begleichung der anfallenden Kosten die Kalt-Miete solange kürzen bzw. einbehalten, bis die Handwerkerrechnungen beglichen sind?
    Muß ich als Mieter einen Teil der Kosten tragen, wenn die Fensterscheiben komplett ausgetauscht werden müssen? Wie sieht es mit der Kostenverteilung aus, wenn die gesamten Fensterflügel ausgetauscht werden müssen?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  • Hallo hudi04416,

    "vor ca. einem Jahr habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, daß die doppelt verglasten Fenster meiner Wohnung zwischen den Scheiben angelaufen sind. Ca. 6 Wochen darauf war auch ein Handwerker da und schaute sich die Scheiben an. Sie müßten ausgewechselt werden, meinte er.
    Danach tat sich nichts mehr. Im Herbst setzte ich daraufhin eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung einer Mietminderung. Die Hausverwaltung reagierte weder auf das Schreiben mit der Frist noch auf die Mietminderung, die jetzt seit Oktober läuft."
    So hätte ich es auch gemacht. Ich nehme an, Du kannst das alles beweisen.

    "Muß ich dem {Ver-]Mieter nochmals eine Frist zur Schadensbehebung setzen?"
    Würde ich nachweislich machen UND gleichzeitig:
    "unter Vorankündigung die Scheiben/Fensterflügel selbst durch einen Handwerker austauschen lassen?"
    falls die Frist von 14 Tagen erfolglos verstreicht.

    "Darf ich zur Begleichung der anfallenden Kosten die Kalt-Miete solange kürzen bzw. einbehalten, bis die Handwerkerrechnungen beglichen sind?"
    Falscher Ansatz: Den Handwerker muss derjenige bezahlen, der ihn bestellt.
    Als Ersatzvornahme würde ich dann die Handwerkerkosten von der Nettomiete abziehen.

    "Muß ich als Mieter einen Teil der Kosten tragen, wenn die Fensterscheiben komplett ausgetauscht werden müssen? Wie sieht es mit der Kostenverteilung aus, wenn die gesamten Fensterflügel ausgetauscht werden müssen?"
    Hier wären Beweise eminent wichtig, bspw. Fotos mit TageszeitungSchlagzeile, Glaubhafte Bescheinigung des Fensterbauers und zusätzlicher Zeugen (der FB könnte ja bescheinigen/verschlimmern, um den Auftrag zu bekommen) UND die ausgebauten Teile sicher aufbewahren.
    So würde ich es machen.
    Ich würde auch schriftliche Angebote (Angebote sind kostenlos!) von fünf Fensterbauern einholen.

  • Gemeint war schon, dass der Handwerker durch mich bezahlt wird und ich danach die Kosten über die Miete weiter berechne.
    Danke für deine Antwort!

    Einmal editiert, zuletzt von hudi04416 (1. Februar 2011 um 16:32)

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