Mieterhöhung Gerecht ???

  • Guten Tag

    Seit dem 01.12. 2010 bewohne ich eine 44,71 qm große Wohnung hier bei uns im Dorf. Es ist meine erste eigene Wohnung und daher habe ich leider nicht all zu viel Ahnung von den Rechten eines Mieters.

    Heute flatterte mir eine Mieterhöhung ins Haus die im April 2011 in kraft tretten soll, was mich aber etwas stutzig macht ist die Höhe der Erhöhung, weil diese stolze 32,94 Euro beträgt. Mit dabei war noch eine Zustimmungserklärung die ich unterschreiben soll. Grund der Erhöhung wird hier genannt, das die Wohnung nicht mehr den Aktuellen Marktpreisen entsprechen würde.

    Ich bin dann direkt mal zu einem Mieter über mir gegangen um zu fragen ob er auch eine Mieterhöhung bekommen hat. Natürlich hatte er auch eine, die mir aber wieder fragen aufkommen ließ. Er hat die selbe Qm zahl wie ich, aber nur eine Erhöhung von 25,23 Euro bekommen. Wie kann das sein das ich mit der gleichen QM zahl mehr zahle als er ?? Er wohnt schon 3 Jahre dort, aber ist das ein Grund die Miete etwas weniger zu erhöhen???

    Ich muss dazu sagen, das in den Letzten Jahren nichts gemacht worden ist an diesem Haus, was diese Mieterhöhung gerechtfertigen würde. Der Vater meiner Freundin ist bei der selben Wohnungsgesellschaft und hat mit seinen 40qm genau die selbe erhöhung bekommen wie die Nachbarn mit einer 70 Qm Wohnung. Denke das da wohl einiges schief läuft oder ???

    Hier noch genaueres meiner Kosten falls die jemand braucht.

    Kaltmiete 200 Euro
    VZ Betriebskosten 58,00 Euro
    HZ Heizkosten 55,00 Euro

    Wäre mit der Erhöhung dann zusammen 345,94 Euro

    Wäre über Hilfe sehr dankbar.

    LG Visconte

  • Hallo Visconte,

    "Seit dem 01.12. 2010 bewohne ich ..."
    Gut zu wissen.

    "Heute flatterte mir eine Mieterhöhung ins Haus die im April 2011 in kraft tretten soll,"
    Das ist nicht korrekt.
    Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ich seinem Mieterhöhungsverlangen aufgrund der Bestimmung des §558 (1) BGB nicht zustimme.

    Zum Nachlesen für Dich: § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Die anderen von Dir hier genannten Vergleichswohnungsmieten haben mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun.

  • Hey danke für die Antworten !!

    Berny
    was ist denn da nicht korrekt??? Könntest mir das bitte etwas genauer Begründen damit ich das dem Vermieter auch so schreiben kann. Naja ist klar das er erst nach 15 Monate erhöhen darf aber im April wären es genau 15 Monate oder kann er erst nach den 15 Monaten erhöhen??? Naja und dann gleich so hoch 32 Euro ??

    Wäre über ne kurze Antwort dankbar.

    Lg

  • Steht bereits im ersten Absatz des Gesetzestext:

    Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist

    Da Ihr Mietvertrag am 01.12.2010 begonnen hat, darf Ihr Vermieter die Miete frühestens zum 01.03.2012 anpassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (1. Februar 2011 um 12:48)

  • Hab mich voll verhauen !! Ich Wohne ja seit Dezember 2009 da, also dürfte er die Miete ohne Weiteres erhöhen ??


    Das kommt vor, Visconte... - also: trag' es mit Fassung...:o

  • Die Fristen für eine Mietanpassung scheint Ihr Vermieter dann beachtet zu haben. Ob die die Höhe der neuen Miete gerechtfertigt ist, vermag ich ohne weiteres nicht zu beurteilen. Stutzig macht mich allerdings:

    Zitat

    Grund der Erhöhung wird hier genannt, das die Wohnung nicht mehr den Aktuellen Marktpreisen entsprechen würde.

    Wenn es für Ihr Gebiet einen Mietspiegel gibt, können Sie dort nachschauen, ob die geforderte neue Miete gerechtfertigt ist. Wenn kein Mietspiegel existiert, muss Ihnen Ihr Vermieter drei Vergleichswohnungen benennen.

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