Aufrechnung Guthaben NK-Abrechnung gegen zukünftige NK-Vorauszahlungen

  • Hallo, wir bitten um Unterstützung bei folgender Frage:

    Vm schickt uns Nka für 2015 am 13.02.16. Bei der nächsten ista Ablesung fragen wir den Ableser, ob er das DG auch abliest. Antwort: "Nein"

    Im DG befindet sich ein Wäschetrockenraum und Räumlichkeiten des Vm mit Korkfussboden, Tisch, Stühlen. Rolläden immer unten. Diese Räumlichkeiten werden konstant beheizt, vermutlich auf Stern wg Frostverhinderung.

    Am 06.02.17 legen wir Widerspruch, weil diese Räume nicht in die NKA einfließen, weder von den Betriebskosten noch von in der ista-Abrechnung ein. Am 03.04.17 erhalten wir die Nka 2016 und eine korrigierte für 2015.

    Aufgrund der teilweise nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung bringen wir §12 Heizkostenverordnung zur Anwendung = -15% der Heizkosten.
    Beide Nka sind inhaltlich, formell und mathematisch falsch - von 22 Zeilen sind 15 mathematisch falsch berechnet - es kam wohl kein Taschenrechner zum Einsatz, sondern wurde im Kopf/auf dem Papier ausgerechnet.

    Wir haben die Nka jetzt selbst erstellt und kommen in der Endsumme auf ein Guthaben von 1400 €, wurde vom Fachmann überprüft und ist gerichtsfest.

    Wir haben dem VM schon vor 6 Wochen die Aufrechnung schriftlich angekündigt - MV enthält keine Aufrechnungsklausel.

    Wie ist das jetzt mit der Aufrechnung? Wir zahlen 560 € kalt und 180 € Nk.

    Können wir jetzt 1400 € / 180 € = 7 Monate + x die Nebenkosten nicht zahlen und uns kann trotzdem nicht gekündigt werden, weil die Kaltmiete ja immer als "Kaltmiete" überwiesen wird und wir somit nicht in Mietrückstand gelangen?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  • Hallo!

    Ich weiß nicht, ob du noch eine Antwort brauchst, aber ich gebe dir mal eine. ;)

    Abziehen darfst du das von der Kaltmiete, nicht von den Nebenkosten. Das weiß ich vom Mieterverein.

    LG Milena

  • Hallo Hyperionn,

    wie ich aus Deinen bisherigen Postings herauslese, hattest Du Dich schon mal anwaltlich bzw. beim Mieterverein beraten lassen. Ich würde an Deiner Stelle mit der letzten (korrigierten) NKA+HKA und Deinem Widerspruch einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Dabei solltest Du Unterlagen/Berechnungen mitnehmen, aus denen die Gesamtgrösse der Liegenschaft hervorgeht bzw, zu ermitteln ist.

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