Kündigung durch den Vermieter - Neue Wohnung finden?

  • Hallo,

    Ich weiß nicht ob dass das richtige Forum hierfür ist, wenn nicht bitte ich das zu entschuldigen. (Oder man empfiehlt mir ein anderes Forum ;) )

    Mein Vater hat eine Wohnung für mich gemietet (da ich kein festes Einkommen habe - als Bürge quasi). Ich bewohne die Wohnung alleine und bezahlt wird sie ab sofort vom Staat (Hartz 4 bzw. ALG 2). Der Vermieter will mir ab sofort kündigen. Die Gründe sind meiner Meinung nach unberechtigt aber soweit ich weiß kann ich da eh nichts machen, da ich nicht der Mieter bin. Mein Vater hat vor die Kündigung zu akzeptieren, da aus seiner Sicht die Gründe berechtigt sind.

    Wenn ich daran nichts machen kann dann benötige ich eine neue Wohnung (sobald die Frist abgelaufen ist). Nur ist die Wohnungssituation hier a) sowieso mies und b) wird mir keiner eine Wohnung geben ohne festes Einkommen.

    Der Vermieter meinte noch "Ich will keine Hartz 4 Empfänger bei mir haben! Raus mit denen!". (Nur am Rande^^)

    Also überlege ich mir ob mir der Staat eine Wohnung zur Verfügung stellen könnte.

    Noch ein Problem (jetzt der gesundheitliche Teil): Ich habe Autismus und benötige aus gesundheitlichen Gründen eine Wohnung in einer geschützten Umgebung (wenig/kein Lärm - alleine in der Wohnung leben).

    Frage: Welche Optionen habe ich insgesamt? Könnt ihr mir irgendetwas empfehlen? Ein Attest zu besorgen um dem Staat im Ernstfall das zu belegen ist kein Problem.

    Will damit nur sagen es ist mir nicht möglich in einer WG oder ähnliches mit anderen Menschen zu wohnen.

    Bin gerade ratlos und vielleicht kennt sich einer von euch da besser aus und kann mir etwas empfehlen.

    Wenn dass das falsche Forum dafür ist dann könnt ihr mir gerne ein anderes empfehlen, jedoch halte ich das Thema eher für ein Mietforum für sinnvoll als für ein Gesundheitsforum ;)

  • Hallo,

    Ich weiß nicht ob dass das richtige Forum hierfür ist, wenn nicht bitte ich das zu entschuldigen. (Oder man empfiehlt mir ein anderes Forum ;) )

    Mein Vater hat eine Wohnung für mich gemietet (da ich kein festes Einkommen habe - als Bürge quasi). Ich bewohne die Wohnung alleine und bezahlt wird sie ab sofort vom Staat (Hartz 4 bzw. ALG 2). Der Vermieter will mir ab sofort kündigen. Die Gründe sind meiner Meinung nach unberechtigt aber soweit ich weiß kann ich da eh nichts machen, da ich nicht der Mieter bin. Mein Vater hat vor die Kündigung zu akzeptieren, da aus seiner Sicht die Gründe berechtigt sind.

    Wenn ich daran nichts machen kann dann benötige ich eine neue Wohnung (sobald die Frist abgelaufen ist). Nur ist die Wohnungssituation hier a) sowieso mies und b) wird mir keiner eine Wohnung geben ohne festes Einkommen.

    Der Vermieter meinte noch "Ich will keine Hartz 4 Empfänger bei mir haben! Raus mit denen!". (Nur am Rande^^)

    Also überlege ich mir ob mir der Staat eine Wohnung zur Verfügung stellen könnte.

    Noch ein Problem (jetzt der gesundheitliche Teil): Ich habe Autismus und benötige aus gesundheitlichen Gründen eine Wohnung in einer geschützten Umgebung (wenig/kein Lärm - alleine in der Wohnung leben).

    Frage: Welche Optionen habe ich insgesamt? Könnt ihr mir irgendetwas empfehlen? Ein Attest zu besorgen um dem Staat im Ernstfall das zu belegen ist kein Problem.

    Will damit nur sagen es ist mir nicht möglich in einer WG oder ähnliches mit anderen Menschen zu wohnen.

    Bin gerade ratlos und vielleicht kennt sich einer von euch da besser aus und kann mir etwas empfehlen.

    Wenn dass das falsche Forum dafür ist dann könnt ihr mir gerne ein anderes empfehlen, jedoch halte ich das Thema eher für ein Mietforum für sinnvoll als für ein Gesundheitsforum ;)

    Hallo,

    der allererste Schritt sollte sein, dass man sich in das zuständige Jobcenter begibt und den Sachverhalt hier vorträgt und schon mal zumindest berechtigte Ansprüche beantragen kann, das zum einen, hier gilt es keine Zeit zu verschwenden!

    Dann, hat der Vermieter mit dem Vater einen Mietvertrag und wenn die Überlassung des Gebrauchs an das Kind vom Vermieter genehmigt ist, wird die Kündigung mit dieser Begründung ziemlich nichtig sein, solange die Miete regelmäßig pünktlich gezahlt wurde.

    Aber das sagen dir die Damen und Herren vom Jobcenter, eventuell wirst du dem nächsten Sozialbürgerhaus und Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verwiesen, dort solltest du ebenfalls den Fall vortragen, denn die werden dann dem Vermieter durchaus mitteilen, dass sofern die Zahlung durch das Amt sichergestellt wird,(zahlen in der Regel bis zu 4 Monatsmieten) das so nicht gehen wird.

    Verliere also hier in einschlägigen Foren keine Zeit die dir dann fehlt sollte der Vermieter ernst machen wollen.

    Gruß
    BHShuber

  • Moin Ivan,
    ist das auch so im Mietvertrag vermerkt?

    Ja das ist so im Mietvertrag vermerkt.

  • Die Kündigung muß juristisch richtig begründet sein, ansonsten ist sie nichtig.

    Geh mit Deinem Vater zu einem Anwalt Fachgebiet Mietrecht UND Sozialrecht und lass Dich beraten.

  • Die Kündigung muß juristisch richtig begründet sein, ansonsten ist sie nichtig.

    Geh mit Deinem Vater zu einem Anwalt Fachgebiet Mietrecht UND Sozialrecht und lass Dich beraten.

    Dem ist das egal. Er meinte er wird nichts gegen die Kündigung machen wenn er sie bekommt, das wär mein Brot.

    Die Frage ist: Kann ich als quasi Untermieter überhaupt irgendetwas dagegen machen? Ich denke ja nicht.

    Ein Untermietsvertrag im dem Sinne besteht nicht - zumindest schriftlich nicht.

    Im Mietvertrag steht eben "für meinen Sohn XY" und ich bin alleine gemeldet in dieser Wohnung, besitze alle Schlüssel und bewohne diese auch alleine. Meldeamtstechnisch gelte ich als Mieter, aber juristisch gilt glaube ich der der den Mietsvertrag unterschrieben hat als Mieter.

    Es wurde nur vereinbart dass die Wohnung für mich ist - außerdem bezahlt nicht mein Vater sie sondern ich selbst.

    D.h. das einzige was er mit der Wohnung zu tun hat ist die Unterschrift, das wars.

    Erst mal müsste ich juristisch eine Handhabe haben um überhaupt agieren zu dürfen. WENN ich - ungeachtet meines Vaters - dagegen vorgehen dürfte, DANN könnte ich mir Prozesskostenhilfe und DANN erst etwas dagegen tun.

    Beratungshilfeschein für einen Anwalt müsste ich dann auch beantragen soweit ich weiß beim zuständigen Gericht.

    Aber ich denke zudem brauche ich noch die schriftliche Kündigung (sobald sie denn vorliegt), denn ohne diese gibt es keinen Grund Rechtsbeistand zu holen (falls der Vermieter doch einen Rückzieher machen sollte - schließlich macht nicht jeder das was er am Telefon sagt auch immer wahr).

    Aber besser wisst ihr das wahrscheinlich :)

    WBS (Wohnberechtigungsschein = Berechtigung eine Sozialwohnung mieten zu dürfen) ist schon beantragt, sobald ich den habe kann ich auf Wohnungssuche gehen (wird aber schwer - es gibt derzeit zb. nur 1 Wohnung in der Stadt und die ist für 2 Leute ausgelegt). Kann also gut sein dass die 3 Monate für eine Wohnungssuche nicht reichen werden.

    Das Jobcenter (soweit ich verstanden habe) ist dann nur für die Kosten für die Sozialwohnung zuständig (also wenn ich schon eine gefunden habe), aber macht nichts im Falle der Kündigung.

    Das müsste ich selbst mit dem Gericht klären bzw. dann eben (wenn ich überhaupt das beantragen darf) einen Anwalt holen und das vor Gericht klären.

    Vorschläge/Tipps jeder Art sehr gerne gesehen. Danke für eure Antworten.

    BTW: Eine Frage: Normalerweise vermieten Vermieter nicht an Mieter die kein festes Einkommen haben - sind die bei Leuten die ALG 2 beziehen besser eingestellt? Es ist nun mal Fakt dass Vermieter bekanntlich Mieter mit einem festen Arbeitsplatz wollen und alles andere gerne augenblicklich ablehnen. Ob da - abgesehen von einer Sozialwohnung - überhaupt die Chance besteht mit ALG 2 eine nicht subventionierte Wohnung von einem Vermieter zu bekommen bleibt fraglich.

    Vielleicht wisst ihr ja mehr dazu, bzw. habt da selbst Erfahrungen gemacht.

    Sowieso in Zukunft dürfte ich dann Schüler-BAFÖG beziehen und Kindergeld statt ALG 2 und Kindergeld.

    Einmal editiert, zuletzt von товарищ Иван (14. Mai 2017 um 06:36)

  • Zitat

    Kann ich als quasi Untermieter überhaupt irgendetwas dagegen machen?

    Bist Du denn überhaupt Untermieter (Mieter deines Vaters)?

    So wie ich verstehe nicht.

    Dein Vater hat die Wohnung gemietet und Du wohnst darin.

    Miete zahlst Du an den Vermieter deines Vaters.

    Dann bist Du lediglich Bewohner.

    Als solcher mußt Du die Wohnung nach Ende des Mietvertrages, ebenso wie dein Vater, räumen.

    Gegen eine Kündigung die nicht an dich gerichtet ist kannst Du nicht rechtlich vorgehen.

  • Noch eine Frage: Meine Mutter hat mich angerufen, der Vermieter hätte sie angerufen und mitgeteilt er möchte die Wohnung demnächst betreten mit ihr.

    Meiner Mutter hat mit der Sache gar nichts am Hut. Ich habe nur kurz mitgeteilt dass ich dieses Gesuch ablehne und er meine Wohnung nicht betreten darf.

    Er hat sich selbst im Mietvertrag eingeräumt einen Schlüssel für die Wohnung besitzen zu dürfen bzw. die Wohnung wann es ihm beliebt betreten zu dürfen. Ich denke das ist nicht rechtens.

    Ich werde sollte er sich selbst Zutritt zur Wohnung verschaffen wollen die Polizei anrufen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen ihn erstatten.

    Frage: Würdet ihr auch so reagieren?

    Ich habe zwar nichts zu verbergen und die Wohnung ist auch im Top-Zustand aber ich sehe es nicht meine Privatsphäre verletzten zu lassen und anderen Personen es zu gestatten reinzumarschieren wann es ihnen beliebt.

  • Hallo,

    sehr merkwürdige Geschichte.

    Wenn allerdings nicht einmal dein Vater auf deiner Seite ist, habe ich bedenken, dass du wirklich ein so unschuldiges Lämmchen bist, wie du behauptest.

    Auch dein Autismus, scheint nicht so ausgeprägt zu sein, dass es kritisch ist. Du bist zweifellos in der Lage mit deiner Umwelt zu kommunizieren, wohnst alleine und kannst Emails schreiben. Nur weil man kein Bock auf andere Leute hat, ist man noch kein Autist. Es würde in jedem Fall helfen, dir das, was immer du auch hast, von einem Arzt atestieren zu lassen.

    Rein rechtlich sehe ich auch eher schwarz für dich. Du bist nicht der Mieter. Du kannst natürlich abwarten, bis die Sache durch alle Instanzen gegangen ist und du letztendlich geräumt wirst. Aber das wird dir am Ende nur Zeit und keine Wohnung verschaffen.

    Bleibt für mich nur noch zu bemerken, dass Hartz-4 Empfänger leider das große Glück haben, ohne jegliches Kostenrisiko gegen alles und jeden zu klagen, weil wir alle das für sie bezahlen.

    Gruß
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (15. Mai 2017 um 10:31)

  • @H Hamburg

    1. Hast du nicht zu urteilen. Weil es dir erstens nicht zusteht und zweitens da du nichts wissen kannst ist ein Urteil auch ziemlich nutzlos.

    2. Urteile über gesundheitliche Dinge zu fällen ist eine Anmaßung an alle Ärzte. Du hast weder das medizinische Fachwissen noch kannst/darfst du darüber urteilen. Solltest dich etwas schämen. Ich besitze Atteste und ich bin mir sicher der Arzt würde nur seinen Kopf schütteln über so eine dumme und unqualifizierte Aussage.

    3. Ein Generalverdacht gegen alle Hartz-4 Empfänger und dieses schubladenhafte Verurteilen ist noch die Krönung des Ganzen.

    Du bist blockiert, ich glaube der Grund ist offensichtlich. Deinen Beitrag melde ich ebenso.

    Trotzdem schönen Tag noch.

    3 Mal editiert, zuletzt von товарищ Иван (15. Mai 2017 um 10:43)


  • Meiner Mutter hat mit der Sache gar nichts am Hut. Ich habe nur kurz mitgeteilt dass ich dieses Gesuch ablehne und er meine Wohnung nicht betreten darf.
    Er hat sich selbst im Mietvertrag eingeräumt einen Schlüssel für die Wohnung besitzen zu dürfen bzw. die Wohnung wann es ihm beliebt betreten zu dürfen.


    Wenn diese Vereinbarung im MV rechtens ist, ist das so i.O. und kein Reklamtionsgrund.

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