Muss ich bei Auszug meine Mietswohnung renovieren?

  • Wenn jetzt tatsächlich Renovierungsbedarf besteht mußt Du renovieren.

    Absatz c) und d) ist unwirksam. Außer Du hast die Wände in schweizer Käse verwandelt:D

    Anstriche in grellen Farben müssen auf jeden Fall in gedeckten Farben überstrichen werden.

  • [quote='1']Wenn jetzt tatsächlich Renovierungsbedarf besteht mußt Du renovieren.

    Schade, ich hatte gedacht, dass sich da was geändert hätte in der Gesetzgebung und man nicht mehr bei Auszug sondern bei Einzug streichen muss...

  • Schade, ich hatte gedacht, dass sich da was geändert hätte in der Gesetzgebung und man nicht mehr bei Auszug sondern bei Einzug streichen muss...


    Nee, weder noch. Geändert bzw. gestrichen wurden Regelungen über starre Fristen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!