Vertragsgebühr vom Makler

  • Ich hatte einen Makler vertraglich Beauftragt, mir eine neue 3 Zimmer-Wohnung im Herzen Hamburgs zu suchen. Nun habe ich von ihm mehrere attraktive Wohnungen vorgestellt bekommen und mich letztlich für eine Wohnung entschieden. Nach dem ich den neuen Mietvertrag zum 1. November unterzeichnet hatte, erhielt mein Makler die Maklerprovision, die zuvor in der Höhe ausgehandelt und vertraglich festgelegt wurde. Jetzt habe ich aber noch eine Rechnung von meinem Makler erhalten, in der er die Bearbeitungsgebühr für den abgeschlossenen Mietvertrag berechnet. Muss ich denn diese Bearbeitungsgebühr zahlen? Dachte eigentlich, dass solche Kosten mit der Provision abgerechnet sind. :confused:

  • Hey Wiebke, ein Makler darf nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz keine Gebühr für die Ausfertigung eines Mietvertrages verlangen. Für diese Auslagen erhält der Makler, soweit entsprechend vereinbart, eine Maklerprovision. Diese Provision ist aber nur auszuhändigen, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist, an dem er mitgewirkt, bzw. den er vermittelt hat.

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