Genehmigung einer Wohnraumerweiterung durch den Mieter

  • Ich habe hier eine Frage als Vermieter.

    Seit 10 Jahren habe ich ein Wohnhaus an eine Familie vermietet. Es handelt sich hier um sehr zuverlässige Mieter, mit denen es nie irgendwelche Probleme gab.

    Da die Mieter einiges in Eigenleistung in das Haus investiert haben (Verschönerungsarbeiten, kleinere Renovierungsarbeiten) haben wir uns schriftlich darauf geeinigt, dass ich als Vermieter für den Zeitraum von 10 Jahren keine Mieterhöhung vornehme. Die Miete ist ohnehin deutlich unter der ortsüblichen Durchschnittsmiete.

    Nun möchten die Mieter gerne einen Balkon an das Haus anbauen durch ein Unternehmen anbauen lassen, und möchten in Gegenzug zugesichert bekommen, dass ich keine Kündigung wegen Eigenbedarf vornehme (Lebenslanges Wohnrecht sozusagen).
    Dies ist nicht möglich, da ich mehrere Kinder habe, denen ich die Option offen halten möchte, später dort einzuziehen.

    Jetzt folgendes Beispiel:

    - ich genehmige den Balkon - Kosten 10.000 Euro - der Mieter zahlt in Eigenleistung
    - ich kündige den Mietvertrag, da eines meiner Kinder dort einzieht in 10 Jahren

    Muss ich die Mieter "abfinden" und einen "Restwert" des Balkon an den Mieter bezahlen ?

    Wie kann man dieses Problem lösen, ohne dass später Probleme entstehen. Ich versuche grundsätzlich den Mietern so weit wie möglich entgegenzukommen, nur möchte ich mir dabei nicht selber ein "Ei ins Nest" legen.

  • Wie kann man dieses Problem lösen, ohne dass später Probleme entstehen.


    Durch eine geschickte Vertragsgestaltung, wobei Ihr Euch der Hilfe eines Rechtsanwalts, evtl. auch Notar, bedienen solltet. Evtl. auch das Bauamt kontaktieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Mai 2017 um 12:57)

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