Tierhaltung inklusive nicht störender Elefanten

  • Hallöle!
    In meinem Mietvertrag steht "Haustiere und Tiere dürfen nicht gehalten werden. Nicht störende Tiere wie Zierfische oder Elefanten sind hiervon ausgenommen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall von den Vertragsparteien schriftlich zu reglementieren." Meine Vermieterin hat sich da wohl irgendwann mal einen Scherz erlaubt und nie korrigiert. Die "nicht störende Tiere" Formulierung finde ich auch seltsam, ich habe aber vom Mietrecht keine Ahnung.
    Inwiefern ist diese Klausel gültig? Wie wahrscheinlich ist es, dass ich ernsthafte Probleme bekomme, wenn ich mir z.B. einen kleinen Hund anschaffe?

    Meine Vormieterin hatte mit der Vermieterin schon wegen Kaninchen Probleme. Die durfte sie nur unter der Bedingung behalten, dass sie auf dem Balkon bleiben und nicht in die Wohnung gehen.

    Fände ganz interessant, die Meinungen erfahrenerer Leute dazu zu hören :)
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Meine Vermieterin hat sich da wohl irgendwann mal einen Scherz erlaubt und nie korrigiert.

    Ich find's lustig. Habe in meinen Zimmermietverträgen auch eine Klausel mit etwas "launiger" Formulierung.

    Mal davon abgesehen gibt es keine nicht störenden Elefanten.

    Mit nicht störende Tiere sind sicher die sog. Kleintiere gemeint. Das sind laut BGH Tiere die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden.

    Hunde, selbst die ganz winzigen, und Katzen werden nicht in genannten "Behältnissen" gehalten. Folglich zählen sie nicht als Kleintiere.

    Die Haltung ist nur mit Zustimmung des Vermieter erlaubt.

    Zitat

    Meine Vormieterin hatte mit der Vermieterin schon wegen Kaninchen Probleme. Die durfte sie nur unter der Bedingung behalten, dass sie auf dem Balkon bleiben und nicht in die Wohnung gehen.

    Vermutlich hat die Vormieterin die Tiere frei laufen lassen. Da ist die Einschränkung verständlich.

  • Hallo daehmn,

    ich halte diesen Erguss für unsinnig und rechtswidrig. Nichtsdestoweniger würde ich jedenfalls schriftlich dem VM das anzuschaffende Tier beschreiben und um schriftliche Zustimmung der Haltung zu dessen Lebzeiten bitten.

  • Hallo daehmn,

    ich halte diesen Erguss für unsinnig und rechtswidrig.

    Ist etwas Spaß immer gleich rechtswidrig?

    Das sich ein normaler Mensch keinen Elefanten hält dürfte doch wohl klar sein.

  • hallo allerseits,

    jup, ein generelles Verbot von Hunden, Katzen und dergleichen hat der BGH gekippt. Tierhaltung gegen den Willen des Vermieters gibt aber immer Aerger. Und wenn das nicht gerade ein Blinden- oder aerztlich empfohlener Therapiehund ist, findet ein Vermieter (bzw. dessen Anwalt) fast immer einen Grund, den noch nachtraeglich verbieten zu lassen.

    cu
    Guenni

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