Alter Türlack vor dem Einzug nicht abgeschliffen. Muss der Mieter es renovieren?

  • Hallo,
    vor 5 jahren sind wir in eine Wohnung eingezogen, die zwar renoviert war, aber die Handwerker haben den alten Lack an den Türen und Fußleisten nicht abgeschliffen, sondern eine dicke Schicht neuen Lack drüber gelegt und der Farbe und Struktur entnehmend zum Schluss mit Wandfarbe übergestrichen. Das führte im Laufe der Zeit dazu, dass an einigen Stellen, die man normalerweise auch nicht berührt den Lack absplitterte bzw im Bad wo man die Türen am Rahmen anfasste diese Farb/ Lackschichten sich auflösten. Die Türen in 2 Zimmern schließen durch die ganzen Schichten auch nicht richtig. Damals beim Einzug haben wir das nicht so eng gesehen und wussten nicht, welche Auswirkungen eine so schlampige Renovierung für uns haben kann.Jetzt ziehen wir bald aus und müssen renovieren. Ich befürchte, wenn wir versuchen die Stellen bzw gar ganze Türen überzulackueren, dann wird sich die Lackfarbe deutlich abzeichnen bzw es gar nicht möglich ist, es ohne gründlichen Abschleifen die Türen und Stellen so zu streichen, dass es gut aussieht. Meine Frage ist - ist in einem solchen Fall der Mieter überhaupt verpflichtet sich der Sache anzunehmen, obwohl es von vorne herein klar ist, dass ohne Abzuschleifen es keinen Sinn macht, weil es nicht halten bzw nicht gut aussehen wird?

    Gruß
    Mango

  • Hallo Berny,
    ja, in dem wir keine Beanstandungen protokollierten. Aber wie gesagt, wir haben es nicht gesehen und schon gar nicht gewusst, dass der Lack abplatzen bzw so verschmieren wird. Beim Einzug war alles weiß zugespachtelt und wir wollten kein Theater machen wegen so einer Kleinigkeit. Es sind teilweise Stellen, die nicht zur üblicher Nutzung gehören.
    Gruß
    Mango

  • Hallo Mango,

    wenn Ihr bei Einzug nichts festgehalten habt, habt Ihr schlechte Karten. So ein Uebergabeprotokoll hat vor Gericht einigen Wert, da muesstet Ihr schon sehr klar beweisen koennen, dass die Tueren Euch tatsaechlich so uebergeben wurden. Da hilft Euch auch eine Pruefung der Klausel zur Schoenheitsreparatur nicht (vieles wurde in letzter Zeit fuer ungueltig erklaert). Tueren mit Wandfarbe ueberstreichen zaehlt schon als Beschaedigung, die nicht unter die Schoenheitsreparaturen faellt.

    Am Besten mal mit dem Vermieter eine Vorabnahme machen und klaeren, was er denn gerne haette. Nicht jeder Vermieter drueckt einem Mieter auf Teufel komm raus Renovierungspflichten aufs Auge, wenn er weiss, dass der Mieter unschuldig ist.

    cu
    Guenni

  • Nun ja, wir konnten im Einzugsprotokoll schlecht was diesbezüglich festhalten, weil man nicht sehen konnte, dass die Türen nicht abgeschliffen wurden. Erst im Laufe der Zeit fing der Lack und die vermutlich drübergestrichene Wandfarbe abzublättern bzw. zu schmieren. Man sah nur, dass es dick gestrichen war und das nicht besonders gut. So was beanstandet man in der Regel beim Einzug nicht. Im Laufe der Zeit haben wir den Vermieter die Türen nachstellen lassen, weil sie entweder nicht zugingen bzw nur schwer und laut - und das wurde nur teilweise gelöst, weil uns gesagt wurde, es ginge nicht besser, die Türen seien alt.
    Die Tatsache ist, wenn man die Stellen sieht (ich habe sie fotografiert) dann sieht man auch, dass drunter nichts abgeschliffen wurde. Auch weiß man, dass ein Lack an der Stellen wo man es anfasst sich nicht einfach auflöst und anfängt zu schmieren. Auch das ist ein Beweis, dass der Vermieter es nicht ordentlich machen ließ, aber ein Beweis wahrscheinlich nur solange wir es nicht versuchen die Stellen zwecks Renovierung selbst auszubessern.

  • Hallo Mango,
    bevor ich durch Sachverständige vierstellige Euronenbeträge verbrenne, mache ich es doch lieber selbst und hake die Angelgenheit unter Lehrgeld ab.
    (Habe selbst mal als VM eine ähnliche Erfahrung (fast) gemacht...:o)

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