Wenn ich als Untermieter einen offiziellen Untermietvertrag habe und der Vermieter davon weiß, der Hauptmieter jedoch in der Wohnung nicht mehr wohnt und dort auch nicht gemeldet ist. Handelt es sich dann um eine Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte
Und ist das ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages (§§ 543, 569 BGB)?
muss der Hauptmieter gemeldet sein?
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held_in -
28. Januar 2011 um 18:43 -
Erledigt
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Imho ist es unerheblich, ob der Hauptmieter in der Wohnung wohnt oder dort gemeldet ist. Die Frage ist, besteht das Mietverhätnis des Hauptmieters noch?
Es gibt einige Leute, die z.B. beruflich bedingt, 2 Wohnungen haben und deshalb vielleicht eine länger nicht nutzen.
Sobald das Mietverhätnis des Hauptmieters allerdings beendet wird, endet automatisch auch der Untermietvertrag.Sofern der Hauptmieter nicht untervermieten durfte, wäre das übrigens ein Grund für eine Kündigung, die dann wiederum auch Sie betreffen würde.
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Imho ist es unerheblich, ob der Hauptmieter in der Wohnung wohnt oder dort gemeldet ist. Die Frage ist, besteht das Mietverhätnis des Hauptmieters noch?
Es gibt einige Leute, die z.B. beruflich bedingt, 2 Wohnungen haben und deshalb vielleicht eine länger nicht nutzen.
Sobald das Mietverhätnis des Hauptmieters allerdings beendet wird, endet automatisch auch der Untermietvertrag.Sofern der Hauptmieter nicht untervermieten durfte, wäre das übrigens ein Grund für eine Kündigung, die dann wiederum auch Sie betreffen würde.
... und den "Zwischen"vermieter schadenersatzpflichtig machen würde.
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