Wenn ich als Untermieter einen offiziellen Untermietvertrag habe und der Vermieter davon weiß, der Hauptmieter jedoch in der Wohnung nicht mehr wohnt und dort auch nicht gemeldet ist. Handelt es sich dann um eine Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte
Und ist das ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages (§§ 543, 569 BGB)?
muss der Hauptmieter gemeldet sein?
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held_in -
28. Januar 2011 um 18:43 -
Erledigt
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Hallo held_in,
"muss der Hauptmieter gemeldet sein?"
Hier müssteste Dich mit dem Meldegesetz Deines Bundeslandes befassen: Google"Wenn ich als Untermieter einen offiziellen Untermietvertrag habe und der Vermieter davon weiß, der Hauptmieter jedoch in der Wohnung nicht mehr wohnt"
Da der Mieter mit dem Untermieter einen "offiziellen" UMV abgeschlossen hat, wird der VM also einer Untervermietung zugestimmt haben. Somit dürfte m.M.n. die Welt für den UM i.O. sein."Handelt es sich dann um eine Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte"
Das sehe ich nicht so."Und ist das ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages (§§ 543, 569 BGB)?"
Nein, weder des HMV noch des UMV.Nachtrag: Ich sehe gerade....: Auch ein dreimaliges Posten und anderen Usern die Webspaces wegnehmen macht Dein Anliegen nicht wichtiger oder interessanater! :-((
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Beurteile ich doch etwas anders:
Ein Untermietverhältnis endet zeitgleich mit dem Hauptmietverhältnis, ohne dass es einer Kündigung durch den Vermieter bedarf. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, ein Mietverhältnis mit dem Untermieter zu begründen.
Ein Untermietverhältnis stellt ein Vertragsverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter dar. Zu dieser Untervermietung hat der Vermieter lediglich die Zustimmung erteilt. Es ist also rechtlich kein Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Untermieter zustande gekommen.
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