Fristlos kündigen, direkt gerichtlicher Einspruch?

  • Nabend zusammen!
    ich beabsichtige wegen eines außerordentlichen Kündigungsgrund mein Mietverhältnis zu kündigen. Der Vertrag ist mit Kündigungsverzicht.

    Ich habe Angst, dass der Vermieter direkt mit einem Anwalt kommt, wenn ich kündige.

    Was habe ich zu befürchten, wenn ich persönlich kündige, ohne dass ich ein Anwalt einschalte. Ich habe deshalb Angst, weil ich keinen Rechtsschutz habe und ich zahlen muss, sobald er mir möglicherweise ein schreiben von einem Anwalt zusendet.

    Wie sieht das aus?Welche Konsequenzen könnten mich erwarten?

    Dankeschön!

  • Grund der fristlosen Kündigung?

    Zitat

    Der Vertrag ist mit Kündigungsverzicht.

    Nachtijall ick hör dir trapsen:cool:

    Zitat

    Was habe ich zu befürchten, wenn ich persönlich kündige, ohne dass ich ein Anwalt einschalte.

    Keinen wenn die Kündigung berechtigt ist.

  • Hallo,


    das Kostenrisiko bei einer fristlosen Kündigung ist unglaublich hoch. Die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung sind sehr hoch.

    Gesetzt den Fall du kündigst fristlos, dann müsstest du auch umgehend ausziehen, um deine Argumentation, dass es nicht auszuhalten war zu unterstützen. Die Rechtswelle mit Anwalt, Mietforderung, Gutachten, Gercihtsverfahren kommt ja erst hinterher ins Rollen und lässt sich dann nicht mehr abwenden. Wenn du das dann verlierst, hast du alle Kosten.

    Ziehst du nicht sofort aus, beweist du, dass man durchaus dort wohnen konnte und hast direkt verloren.

    Ich an deiner Stelle würde unter Einhaltung der gestzlichen Frist (3 Monate) und Umgehung des Kündigungsverzichts kündigen. Diese Umgehung ist nicht ganz so schwer zu rechtfertigen.

    Da wir hier aber keinerlei Einzelheiten kennen, ist es sehr schwer zu sagen, welche Optionen man hat.

    Etwas mehr Details wären hilfreich (schon deshalb, weil du unsere Neugier geweckt hast).

    Gruß
    H H

  • Zitat

    Was habe ich zu befürchten, wenn ich persönlich kündige, ohne dass ich ein Anwalt einschalte.

    Bevor Du kündigst, solltest Du erst einmal einen Anwalt befragen, ob die Kündigung überhaupt rechtens wäre.

    Wenn der Anwalt des Vermieters Dir ein Brief schickt, kostet Dich das gar nichts.
    Teuer kann es nur werden, wenn es keinen ausreichenden Grund für deine Kündigung gab. Hier trägst Du dann Gerichtskosten, Schadenersatz, etc.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fristlos kündigen, direkt gerichtlicher Einspruch?


    Gegen eine fristlose Kündigung ist ein "gerichtlicher Einspruch" nicht möglich.
    Du kannst der Fristlosen bestenfalls widersprechen - hat aber nichts mit Gericht zu zun.

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