Bearbeitungsgebühren für den Abschluss eines Mietvertrages

  • Hallo,
    Ich bewerbe mich momentan für eine Wohnung und unter Selbstauskunft steht die Klausel, dass bei Zustande kommen eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr von 155€ zu zahlen ist.
    Ist diese Gebühr rechtens?
    Hier noch ein paar nähere Informationen:
    Der Kontakt lief bisher nur über den jetzigen Mieter, welcher die Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet hat und auch die Besichtigungen selbst organisiert hat.
    Der Bewerbungsbogen geht an Haus und Grund Ostsee. Von der Internetseite des Vereins habe ich auch den Vordruck des Bogens.
    Die Wohnung wird seit neustem auch auf der Seite von Haus und Grund selbst angeboten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Clonex25 (24. April 2017 um 01:19)

  • Die Frage habe ich heute schon mal gelesen.

    Das Erstellen von Mietverträgen sind verwalterische Tätigkeiten. Die dafür evtl. anfallenden Kosten muß der Vermieter tragen.

    Für mich hat es hier den Anschein als wolle die Noch-Mieterin vorzeitig aus dem Vertrag. Warum sonst sollte sie die Wohnung selbst anbieten?

    In dem Fall kann der Vermieter schon Bedingen stellen, ansonsten könnte er die Noch-Mieterin am steifen Arm verhungern lassen.

  • Ich bewerbe mich momentan für eine Wohnung und unter Selbstauskunft steht die Klausel, dass bei Zustande kommen eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr von 155€ zu zahlen ist.


    An wen, bitte?

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