Miete wegen Umzug nicht zahlen

  • Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage und zwar habe ich am 20 Februar 2017 erfahren das ich durch meine Firma eine Weiterbildung machen kann da noch Plätze frei waren. Habe dann direkt dem Vermieter geschrieben das ich spontan einen Platz bekomme habe und dieser Anfang Mai anfängt und ich deshalb die Wohnung kündigen muss. Habe eine dreimonatige Kündigungsfrist und das wäre dann zum 01.06.2017. Habe mich mit dem Vermieter darauf geeinigt das wenn ich einen Nachmieter finde ich auch eher raus kann, also bot ich ihm an die Wohnung bei eBay Kleinanzeigen sowie diverse Facebook Gruppen reinzustellen mit dem Mietpreis was ich auch gezahlt habe, er hat das ganze bejaht, nach einigen Tagen hatte ich auch einige Interessenten die er aber dankend abgelehnt hat weil es entweder ausländische Mitbürger waren, Alleinerziehende Mütter oder Leute mit Haustieren wie Hund bzw. Katzen. Dann hatte ich jemanden der auch einziehen wollte und mit dem Preis einverstanden war, der Vermieter wollte aber plötzlich mehr Miete haben als angegeben. Die Frau hatte daraufhin abgesagt. Jetzt zu meiner Frage, da ich die Wohnung jetzt leer geräumt habe und sauber gemacht habe wollte ich jetzt die Tage die Schlüssel abgeben weil ich definitiv zum 01.05 nicht mehr da bin. Da mein Mietvertrag bis zum 01.06 läuft ist jetzt meine Frage ob ich für Monat Mai die Miete einfach nicht zahlen brauch, da mir auch alle aus meinem Bekannten Kreis gesagt haben das ich es nicht zahlen soll weil ich mich um Nachmieter gekümmert habe.

    Wie seht ihr das? Der Vermieter macht keine Ausnahme wegen einem Monat. Möchte auch nicht die Miete zahlen obwohl die Wohnung leer ist und der Vermieter die Schlüssel hat.

  • Zitat

    Wie seht ihr das?

    Du mußt Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

    Zitat

    da mir auch alle aus meinem Bekannten Kreis gesagt haben das ich es nicht zahlen soll weil ich mich um Nachmieter gekümmert habe.

    Die Bekannten haben keine Ahnung von Mietrecht bzw. glauben an dieses Nachmietermärchen.

  • Am gleichen Tag noch.
    Ist zum 01.06.2017 gekündigt.


    Sicherlich zu 00:00, also zum 31.05., denn Wohnraummietverhltnisse enden regelmässig zum Monatsende.

  • Ja das denke ich auch. Dann werde ich wohl noch einmal Miete zahlen müssen obwohl es leer steht.


    So isses wohl, der MV endet zum 31.05. Sollte der VM jedoch jetzt darin mit Arbeiten beginnen oder neue Mieter einziehen lassen, biste dann sofort von der Mietezahlung befreit.

  • Wenn Sie noch den ganzen Mai Miete zahlen, brauchen Sie auch die Schlüssel nicht vorzeitig abgeben.

    Will der Vermieter Besichtigungen mit Nachmietern durchführen, muss er Ihnen das zwei Tage vorab ankündigen. Mehr als zwei Besichtigungen pro Woche müssen Sie nicht durchführen und auch nur zu den üblichen Zeiten, wenn Sie nicht arbeiten. Also entweder Abends oder z.B. am Samstag für 1-2 Stunden.

    Möchte der Vermieter jederzeit und rund um die Uhr die Wohnung Interessenten zeigen, kann er den Mietvertrag jederzeit vorzeitig aufheben und Ihnen die Mietzahlung erlassen/erstatten.

  • Will der Vermieter Besichtigungen mit Nachmietern durchführen, muss er Ihnen das zwei Tage vorab ankündigen. Mehr als zwei Besichtigungen pro Woche müssen Sie nicht durchführen und auch nur zu den üblichen Zeiten, wenn Sie nicht arbeiten. Also entweder Abends oder z.B. am Samstag für 1-2 Stunden.

    Macht alles total Sinn für den TE, der ab den 1.5. berufsbedingt weit weg ist .

  • SchubertH:

    "Wenn Sie noch den ganzen Mai Miete zahlen, brauchen Sie auch die Schlüssel nicht vorzeitig abgeben."
    - Logisch, das weiss sogar mein Hund.

    "Möchte der Vermieter jederzeit und rund um die Uhr die Wohnung Interessenten zeigen, kann er den Mietvertrag jederzeit vorzeitig aufheben und Ihnen die Mietzahlung erlassen/erstatten."
    - Kann er ohne Zutun des Mieters NICHT.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!