Mich beschäftigt die Frage, wie die Kündigungsfrist für den Mieter aussieht, wenn ein mündlicher Mietvertrag nach einem Jahr durch einen schriftlichen ersetzt werden soll. Der schrftliche Mietvertrag beinhaltet wesentliche schlechtere Konditionen für den Mieter, auf einmal sollten alle möglichen Kosten auf ihn übertragen werden. Der Vermieter hat aber keinerlei Kosten vorher weiterberechnet oder sich bezahlen lassen, (Mieter wollte ohnehin ausziehen, weil die mündlichen Zusagen beim Zustandkeommen des mündlichen Vertrages nicht eingehalten wurden.) Obwohl der Vermieter dies wusste, setzte er den Mieter massiv unter Druck, den Vertrag zu unterschreiben.
HINTERGRUND:
Was sicher ganz ungewöhnlich ist: der Vermieter hatte zwar einen Mietpreis genannt - gab aber bis zur Vorlage des schriftlichen Mietvertrages keine Bankverbindung heraus - Bargeld wurde gegen Quittung angeboten und abgelehnt. Es wurde seitens des Mieters immer wieder danach gefragt, weil dieser seine Miete zahlen WOLLTE - damit hätte er auch die Möglichkeit der Mietminderung gehabt, da das Objekt einige gravierende Mängel aufwies.
Nach Übergabe des Mietvertrages wurde sofort die laufende Miete bezahlt bis zum Auszug. Der Vermieter bestätigte die Kündigung, kündigte Nachmieter an - sagte den Termin aber eine Stunde vorher wieder ab. Nun klagt er vor Gericht, das er die rückständige Miete für ein Jahr haben will, sein Anwalt erklärt die Kündigung für unwirksam.
Ach ja: Es wurde nicht nur die Annahme der Miete verweigert (ohne Begründung bisher) sondern es wurden auch keinerlei Rechnungen über entstandene Kosten wie z.B. Schornsteinfeger vorgelegt - diese sollten NACH Unterschrift des Mietvertrages berechnet werden.
In dem Mietvertrag sind keine Beträge angegeben, lediglich Aufführung der zu übernehmenden Kostenarten