Mietaufhebungsvertrag: Vermieter will nicht mehr unterschreiben

  • Hallo liebe Community,

    Möglicherweise gibt es unter euch ja einige Juristen, die mir bei einer Frage bezüglich eines Mietaufhebungsvertrages weiter helfen können. Und zwar:
    Meine Freundin und ich fühlen uns in unserer jetzigen Wohnung sehr unwohl und würden gerne so schnell wie es geht wieder ausziehen(wir wohnen erst seit über einem Monat in der Wohnung). Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde uns angeboten ,dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten. Gerne auch für den 30.04. Nachdem uns dies bereits zugesichert wurde haben wir den Mietaufhebungsvertrag fertiggestellt und unterschrieben dem Vermieter überreicht.
    Er möchte den Vertrag nun aber doch nicht unterschreiben.

    Haben wir jetzt rechtlich überhaupt was in der Hand. Er hat uns die Zusage schriftlich per Whatsapp gegeben. Desweiteren würde ich gerne wissen ob er den Mietaufhebungsvertrag jetzt einfach behalten kann und am 29.04 unterschreibt um uns aus der Wohnung zu werfen?

  • Hallo Marcel G.,

    "Meine Freundin und ich fühlen uns in unserer jetzigen Wohnung sehr unwohl und würden gerne so schnell wie es geht wieder ausziehen"
    - Ihr könnt latürnich jederzeit ausziehen, bloss die Miete (in voller Höhe) habt Ihr bis zum Endes des Mietvverhältnisses zu zahlen.

    "Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde uns angeboten ,dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten."
    - Mit dem Problemchen, dass der Mietaufhebungsvertrag erst mit der VM-Unterschrift gilt.

    "Gerne auch für den 30.04. Nachdem uns dies bereits zugesichert wurde haben wir den Mietaufhebungsvertrag fertiggestellt und unterschrieben dem Vermieter überreicht. Er möchte den Vertrag nun aber doch nicht unterschreiben."
    - Aha...

    "Haben wir jetzt rechtlich überhaupt was in der Hand."
    - Ja, Ihr könnt den MV jederzeit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (diese Formulierung genügt!) kündigen. Bei einem normalen Mietverhältnis wäre das dann zum 31.07.2017.

    "Er hat uns die Zusage schriftlich per Whatsapp gegeben."
    - WhatsApp, sms etc. kannste alle klemmen. Was nach wie vor "zählt", sind Einwurfeinschreiben.

    "Desweiteren würde ich gerne wissen ob er den Mietaufhebungsvertrag jetzt einfach behalten kann
    und am 29.04 unterschreibt um uns aus der Wohnung zu werfen?"
    - Wieso sollte er? Sollte er Euch "rauswerfen UND dies Euch passen, seid doch zufrieden! Dann endet Eure Zahlpflicht am 29. bzw. 30.04.2017.

  • Hallo Marcel G.

    Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde uns angeboten ,dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten.

    Habt ihr denn bereits offiziell und schriftlich gekündigt - so, wie vom Vermieter gewünscht? Immerhn hat er dies ja zur Bedingung für den (möglichen) Aufhebungsvertrag gemacht - was sein gutes Recht ist.

    Mietaufhebungsverträge sind eine freiwillige Angelegenheit.

    Außerdem sollte der Aufhebungsvertrag doch eher zusammen "entworfen" werden. Ihr jedoch habt offensichtlich dem Vermieter einfach ein eigenes Schreiben vorgelegt, welches er dann unterzeichnen soll. Vielleicht ist er damit ncht ganz einverstanden....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis. nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde

    Seit wann muß man denn sowas wünschen? Man kündigt fristgerecht und fertig.

    Zitat

    dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten. Gerne auch für den 30.04. Nachdem uns dies bereits zugesichert wurde haben wir den Mietaufhebungsvertrag fertiggestellt und unterschrieben dem Vermieter überreicht.

    Und was ist mit der ordentlichen Kündigung? Die ist ja wohl, so verstehe ich das, Voraussetzung für den möglichen Aufhebungsvertrag.

    Zitat

    Haben wir jetzt rechtlich überhaupt was in der Hand.

    Nein. Aber der Vermieter. Der hat den von Euch unterschriebenen Aufhebungsvertrag in der Hand.

    Zitat

    Desweiteren würde ich gerne wissen ob er den Mietaufhebungsvertrag jetzt einfach behalten kann und am 29.04 unterschreibt um uns aus der Wohnung zu werfen?

    Raus werfen nicht, aber Räumungsklage einreichen.

    Zitat

    Er hat uns die Zusage schriftlich per Whatsapp gegeben.

    Das ist nicht schriftlich.

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