NK-Abrechnung vom Vorjahr !?

  • :confused: Hallöchen mal wieder...

    der Irrsinn hört bei uns nicht auf, ich hätte ein Buch schreiben sollen :)
    Die Vermieterin, die ja keine Ahnung von gar nix hat (auch nicht davon, dass man nicht ohne Anmeldung Zäune wegreißt, oder bei den Mietern das Carport umräumt,...) hat uns eine "Nebenkostenabrechung" eingeworfen.
    Das war eine Kopie der Wasserrechnung und der Kaminkeherrechnung mit handschriftlichem Krimskrams. Wo die restlichen 400,- der Vorauszahlungen hingehen, war nirgends aufgeführt.
    SO.. ich mich beschwert, dass ich das nicht akzeptiere.
    Es kam tatsächlich eine neue NK-Abrechnung, die sie über einen Eigentümerverein machen hat lassen.

    Und da fiel mir die absolute Dreistigkeit auf:
    Die NK waren (bis auf den teurer gewordenen Kaminkehrer, den wir selbstverständlich bezahlen werden) IDENTISCH mit der für 2009.
    Wir haben auf den Cent genau gleichviel Wasser verbraucht - komisch - näher nachgeschaut --> Die Wasserrechnung ist die von 2009 !!!
    Die hat einfach die alte Rechnung (sieht man ja an Briefkopfdatum, Ablesedatum und den alten Zählerständen)nochmal kopiert und geschickt! Ich finde das sowas von dreist (vor allem weil auf der NK-Abr. vom Verein steht "Berechnung nach Verbrauch"), oder hat die alte Frau nicht geschnallt,dass man Rechnungen erst weiterreichen kann, wenn man sie selber hat(Gemeinde verschickt Wasserrechn. Anfang März)
    Es geht zwar nur um ein paar Euro, vielleicht müssen wir sogar mehr fürs Wasser bezahlen... aber Egal, geht mir ums Prinzip.

    Ich kann mich immer noch nicht entscheiden, ob die einfach eine gemeine Schreckschraube ist, oder doch einfach nur nix peilt... ich meine, sie ist von ihrem Handeln völlig überzeugt. damals glaubte sie ja tatsächlich, sie dürfe alles betreten und renovieren ohne Anmeldung, weil das ihr Grundstück ist und wir "nur Mieter, denen das nix angeht und das sei schon korrekt, wir brauchen ihr nicht sagen was Gesetz ist" *Lachnummer - der Anwalt hat ihr gesagt was Gesetz ist*
    und jetzt hält sie es für richtig, die alte Rechnung zu schicken, weil sie sonst ja bis März auf ihre 3,- Euro Wassernachzahlung warten müsste :D

    Naja, wir haben mal Widerspruch gegen die NK-Abrechnung geschickt... ist das so richtig???

    Und... was denkt Ihr? Irrsinn oder Bosheit?

    Liebe Grüße von der *zum Glück bald ins eigene Haus ziehenden*
    Familie Müller

  • Welchen Zeitraum will Ihre Vermieterin denn abrechnen? In einer Abrechnung für das Jahr 2010 haben Rechnungen aus 2009 unter Umständen nur dann was zu suchen, wenn der Abrechnungszeitraum nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist.

    Oder wird jetzt versucht, das Jahr 2009 doppelt abzurechnen?

    Ohne weitere Angaben oder Einsicht in die Abrechnung wird es natürlich schwierig, hier sinnvoll zu antworten.

  • ich kann verstehen, dass es schwierig erscheint. Aber Sie haben schon den richtigen Durchblick.
    Das Abrechnungsjahr ist schon das Kalenderjahr.
    Das IST einfach die Kopie der Wasserrechnung für 2009, die wir ja bereits Anfang 2010 bezahlt haben! Also schon, wie sie sagen, doppelt / nochmal bezahlen würden...
    Einzig wurde versucht duch stümperhaftes überlegen von Papier die Kopie zu verfälschen (nur dumm für die Vermieterin dass alles aufhebe und ich die von letztem Jahr zum Vergleichen hatte)

  • Hallo Meli-Lou,

    uns hier wäre schon eher geholfen, wenn Du mal ganz genau tabellarisch ohne Sentimentalitäten die Fakten aufzählen würdest.

    Wenn sich hier sogar Betrugsverdachtsmomente auftäten, würde ich den Absender auffordern, die Betriebskostenabrechnung noch einmal korrekt zu überarbeiten, da ich ansonsten eine juristische Überprüfung mit der Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugsverdacht (§263 StGB) veranlassen würde.

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