Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe zu dem Thema schon einiges gegoogelt, aber bisher keine passende Antwort dafür gefunden.
Beim Einzug sind wir mit dem Vermieter vor 2 Wochen durch die Wohnung gegangen und haben alles dokumentiert was nicht in Ordnung ist. Der Schimmel wurde im Bad an den Fügen der Dusch-Badewanne und auch in der Küche am Spülbecken nur vermerkt, aber der Vermieter sagt er muss das nicht beheben, da es die Wohnsituation nicht maßgeblich beeinträchtigt. Der Schimmel ist relativ weit verbreitet und tief schwarz, also meiner Meinung nach nicht nur ein bisschen.
Können wir da irgend etwas sagen, dass er rechtlich verpflichtet ist, den Schimmel zu entfernen? Oder hätte das alles schon direkt bei der Übergabe festgehalten werden müssen? Da er meinte er muss das nicht entfernen, weiß ich nicht wie jetzt unser Recht ist.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Kim