nebenkosten

  • Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wenn Sie aber den genauen Text in Ihrem Vertrag posten, könnten Sie vielleicht eine Antwort erhalten, oder auch nicht. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass in Ihrem Vertrag nichts über die zu zahlenden Betriebskosten vereinbart ist.

    Wenn Sie wieder mal eine Frage zum Mietrecht haben, dann sollten Sie noch weniger Informationen verraten, verstanden?

  • Das haben Sie schon mal geschrieben. Und darauf habe ich geantwortet, dass doch irgend etwas zu den Betriebskosten in Ihrem Vertrag vermerkt ist.

    Scannen Sie den Vertrag ein schwärzen Namen & Co. und dann hier einstellen. Einfügen geht mit dem gelben Button, auf dem Berge und Sonne zu erkennen sind.

  • in meinen vertrag ist keine einzelaufstellung
    vielen dank


    Muss auch nicht zwangsweise. Es genügt, wenn die Übernahme der Kosten gem. 2. Berechnungsverordnung vereinbart wurde.
    Also nochmals genau nachlesen, soo schwer wie's auch fallen sollte...

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