Messegäste im Wohngebiet

  • Folgende Ausgangssituation:
    Vermieter G kauft vor 2,5 Jahren ein Mehrfamilienhaus (BJ ca. 1991), renoviert/saniert es und vermietet es an 3 Parteien. Im EG und OG befindet sich jeweils eine 100qm Wohnung und im Dachgeschoss gibt es noch eine kleine 1-Zimmer Wohnung.

    Kurz nachdem alle Parteien ihre neue Wohnung bezogen hatten, stellte sich leider heraus, dass die Decke zwischen OG und DG lediglich ein Holzboden ist und es keinerlei Dämmschutz gibt. Bei Wohnungsbesichtigung erzählte der Vermieter er habe doppelt Trittschutz verlegt (nützt auf Holz halt nichts). Für das OG stelllte das eine extreme Lärmbelästigung da, da jeder Schritt und jeder Toilettengang nicht überhörbar waren.

    Der Vermieter zeigte sich sehr betroffen, kürzte die Kaltmiete um 10% und dämmte den Holzboden nachträglich indem er diesen mit Granulat auffüllen lies. Gebracht hat es leider nicht wirklich etwas. Auf seine Bitte hin zog schließlich die Mieterin aus dem DG aus, damit endlich Ruhe im Haus einkehren kann.

    Um seine fehlende Mieteinnahmen zu kompensieren, plant der Vermieter nun die DG Wohnung ab und zu an Messegäste zu vermieten.

    Nun die Frage. Darf er das in einem reinen Wohngebiet und in wie weit hat das OG ein Informationsrecht wann und wie oft andere Gäste einquartiert werden sollen? Zum einen entsteht dadurch ja wieder der gleiche Lärm und die Voraussetzungen wieso man in das Haus eingezogen ist, war ein kleines Mehrfamilienhaus ohne ständig wechselnde Mieter.

  • Hallo Andy,
    bzgl. der Vermietung an Messsegäste würde ich die zuständige Behörde befragen. Ausserdem sollte geklärt werden, ob es sich hier um ein Gewerbe handeln könnte.
    Ob zusätzliche Lärmbelästigungen entstehen könnten, wäre wohl momentan erst Spekulation. Ebenso wären evtl. die Betriebskosten zu beachten.

  • Danke, Berny. Kannst du mir sagen welche Behörde hier zuständig wäre?

    Zusätzlichen Lärm wird es definitiv geben bzw. den selben Lärm, der schon zwangsläufig von der Vormieterin verursacht wurde. Das ist leider aufgrund der Beschaffenheiten unumgänglich.

  • Danke, Berny. Kannst du mir sagen welche Behörde hier zuständig wäre?


    Das weiss ich nicht. Frage doch einfach die Telefonvermittlung der Stadtverwaltung, die wird Dich weiterverbinden.

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