Kosten für Öltankreinigung

  • Hallo liebe Community,

    Bei uns wurde vergangenes Jahr der Öltank gereinigt.
    Nun kam unser Vermieter und mochte die Hälfte der Kosten von uns erstattet haben.
    Kurz zur Info:
    2 Familienhaus, aber die eine Wohnung steht leer. Wir wohnen erst seit 2, 5 Jahren hier.
    Der Tank wurde in den letzten 15 Jahren nie gereinigt.
    Kann es sein, dass wir jetzt dafür bezahlen müssen?
    Herzlichen Dank im voraus
    Ich wurde mich uber Hilfe sehr freuen.

  • Zitat

    Nun kam unser Vermieter und mochte die Hälfte der Kosten von uns erstattet haben.

    Wie jetzt, der kommt und sagt zahlt mal eben die Hälfte für die Tankreinigung?

    Was steht denn im Mietvertrag zu Betriebs-/Nebenkosten?

    Umlegen darf der Vermieter regelmäßig wiederkehrende Kosten. Das müssen nicht zwingend Kosten sein die jährlich entstehen. Auch Kosten die nur alle 5, 10 oder 15 Jahre entstehen darf er umlegen.

    Zitat

    Der Tank wurde in den letzten 15 Jahren nie gereinigt.

    Woher wißt Ihr das wenn Ihr erst 2,5 Jahre dort wohnt? Sag jetzt nicht haben die Vormieter erzählt.

  • Ja so ist das gelaufen.
    Als die Reinigungsfirma da war, hatten die Arbeiter sehr große Mühe, unteranderem weil eben noch nie was an dem Tank gemacht wurde.
    Und daraufhin sagte der Vermieter eben, dass solch eine Reinigung in den letzten 15 Jahren nicht gemacht wurde.
    Muss mir mal den Vertrag genauer anschauen

  • Hallo liebe Community,

    Bei uns wurde vergangenes Jahr der Öltank gereinigt.
    Nun kam unser Vermieter und mochte die Hälfte der Kosten von uns erstattet haben.
    Kurz zur Info:
    2 Familienhaus, aber die eine Wohnung steht leer. Wir wohnen erst seit 2, 5 Jahren hier.
    Der Tank wurde in den letzten 15 Jahren nie gereinigt.
    Kann es sein, dass wir jetzt dafür bezahlen müssen?
    Herzlichen Dank im voraus
    Ich wurde mich uber Hilfe sehr freuen.


    Hallo,

    der Vermieter darf die Kosten auf den Mieter umlegen, zugegeben im ersten Moment könnte man meinen dass dies zur Instandhaltung nicht umlagefähig gehört, doch dieser Text:

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2256240.html

    sagt was ganz Anderes.

    Gruß
    BHShuber

  • Danke euch beiden für die Hilfe.
    Dann werde ich das wohl so akzeptieren müssen.
    Lg

    Das vielleicht. Aber nicht die Art und Weise wie der Vermieter die Forderung geltend machen will.

    Sollten vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart sein, muß er ja 1 x jährlich darüber abrechnen.

    In der Abrechnung kann er dann die Kosten der Tankreinigung, zusammen mit den anderen BK, geltend machen.

  • Ja, dass sehe ich auch so. Er soll es ordentlich Abrechnen, so wie es sich gehört.
    Vorher werde ich auch nicht bezahlen. :cool:

    Wenn Ihr seit 2,5 Jahren da wohnt hätte ja mindesten eine Abrechnung schon erfolgen müssen.

    Hast Du denn mal in den Vertrag geschaut was da zu Betriebskosten vereinbart ist?

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