Nachforderung nach Übergabe der Wohnung

  • Hallo liebe Gemeinde :)

    Vorab vielen Dank dafür, dass ihr euch meiner Frage annehmt.

    Mein "Problem" stellt sich wie folgt dar: Ich hatte meine Wohnung zum 31.10.16 gekündigt und übergeben. Bei der Übergabe bemängelte der Vermieter den Garten und gab mir eine Frist von 2 Wochen die Mängel zu beseitigen. Danach hörte ich nichts mehr vom Vermieter, die Kaution wurde ausbezahlt und die Sache für mich abgehakt.
    Nun bekomme ich eine Rechnung einer Gartenfirma, die letzte Woche (also knappe 6 Monate später) den Rasen gemäht haben und Gestrüpp entfernt haben sollen. Es handelt sich zwar nicht um eine hohe Rechnung aber es geht mir ums Prinzip.
    Hätte der Vermieter mich nicht vorher, also im November, davon in Kenntnis setzen müssen? Immerhin wohnen in der Wohnung seit ein paar Monaten auch schon neue Mieter.

    Vielen Dank für die Hilfe! :)

  • Schick die Rechnung an die Firma zurück mit dem Hinweis, dass hier ein Irrtum vorliegt und die die Arbeiten nicht in Auftrag gegeben hast. Kannst ja noch schreiben, dass seit altersher derjenige die Rechnung bezahlt, der die Musik bestellt hat.

    An den Exvermieter solltest du schreiben, wenn er sich denn überhaupt bei dir meldet, dass er durch die Auszahlung der Kaution bewiesen hat, dass keine Forderungen mehr aus dem Mietvertrag bestehen. Und sollte er noch "Wünsche" gehabt haben, dann hätte er die dir nennen müssen und nicht einen Gärtner beauftragen.

  • Ich wuerde dem Ex gar nichts schreiben. Lediglich wie Mainschwimmer vorschlug die Rechnung an die Firma zurückschicken.

    Mal gucken was das paulchen gleich dazu schreibt, warum auch dieser Tipp in seinen Aeuglein an dem Thema vorbei sein soll ;)

  • Ich wuerde dem Ex gar nichts schreiben. Lediglich wie Mainschwimmer vorschlug die Rechnung an die Firma zurückschicken.

    Mal gucken was das paulchen gleich dazu schreibt, warum auch dieser Tipp in seinen Aeuglein an dem Thema vorbei sein soll ;)

    Warum soll sie ihrem “Ex“ schreiben.....solltest Du den Exvermieter meinen und sich Dein übliches, stumpfes Nachplappern wie gewöhnlich auf den vorangegangen Beitrages beziehen. Auch diesmal warst Du nicht in der Lage diesen zu lesen. Mainschwimmer erwähnte eine mögliche Rückantwort nur, falls nach der Rücksendung der Rechnung sich der ehemalige Vermieter direkt an sie wendet. Sie hat keinen Brief vom ehemaligen Vermieter erhalten, sondern von dem Gärtner......aber wie immer, God ist eben busy.

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