Schätzung NK deutlich zu hoch

  • Hi,

    ich hatte die NK Ablesetermine (Wasser, Heizung) für 2009 verpaßt, so daß mein Verbrauch zurecht geschätzt wurde.

    Die Schätzung führte zwar zu einer Rückzahlung, die Schätzung lag aber trotzdem noch erheblich zu hoch: Auch ein Jahr später (Ende 2010) habe ich noch nicht soviel verbraucht wie für 2009 geschätzt worden war.

    Was nun - habe ich Anspruch auf eine Korrektur der Abrechnung für 2009? Verliere ich den Anspruch wenn ich keinen Widerspruch einlege? Soll ich die NK Abrechnung für 2010 abwarten?


    Ratschläge?

  • Ratschläge?


    Da laut Heizkostenverordnung die Schätzung, bzw. die Abrechnung nach Gradzahltagen ausdrücklich erlaubt/vorgesehen ist, müssen Sie sich damit abfinden.

    Wie soll auch solch eine Nachberechnung/Gutschrift der Heizkosten funktionieren? Ihre Nachbarn müssten dann den Teil nachbezahlen, den man Ihnen gutschreibt. Daran sollten Sie erkennen, dass Ihr Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.

    Einfach den nächsten Ablesetermin nicht versäumen und gut ist.

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