Erkrankung des Vaters Grund für außerordentliche Kündigung?

  • Hey,
    meine Freundin und ich haben Anfang März eine Wohnung zusammen bezogen. Im Vertrag wurde eine Sperrfrist für ordentliche Kündigungen von 12 Monaten fixiert. Wobei der Vermieter in diesem Zusammenhang sofort versicherte, dass die bei guten Gründen natürlich keinen Bestand habe. Man habe die Klausel nur inkludiert, damit Mieter die Wohnung nicht intentional als Zwischenstation nutzen.

    Nun hat sich folgendes ereignet: zum Einen hat mein Vater gleich mehrere Schlaganfälle erlitten und wird als Pflegefall nach Hause kommen. Zum Anderen wird der Arbeitsvertrag meiner Freundin in ein paar Monaten nicht verlängert werden.

    Dies stellt uns vor dieses Problem: Ich muss nach Hause ziehen (über 100km von unserem jetzigen Wohnort entfernt), um meiner Mutter mit meinem Vater zu helfen. Meine Freundin kann und will die Wohnung natürlich nicht alleine finanzieren - schon gar nicht, wenn sie womöglich arbeitslos wird. Sie würde entweder mit zu mir ziehen oder zu sich nach Hause (mehrere hundert km entfernt).

    Wie ist unsere Verhandlungsposition? Wie bereits erwähnt haben wir ein eher warmherziges und wohlwollendes/engagiertes, älteres Vermieter-Ehepaar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich arg querstellen. Nichtsdestotrotz, wie gehen wir die Sache am Sinnvollsten an? Schließlich möchte ich frühzeitig den Vermieter informieren, jedoch wird zumindest meine Freundin noch 1,2 Monate hier wohnen bleiben. Natürlich besteht für sie die Möglichkeit einen neuen Job zu suchen. Diesen wird sie aber dann bei sich oder in der Nähe meiner Eltern finden wollen, da sie an unserem aktuellen Wohnort ohne mich nichts mehr hält.

    Wann kann man mit einer außerordentlichen Kündigung verfahren und wann mit einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist? Kann es dann sogar sein, dass der Vermieter uns dann eher früher als später raushaben möchte?

    Wie ist rein gesetzlich unsere Verhandlungsposition?

    Vielen Dank.


  • Wann kann man mit einer außerordentlichen Kündigung verfahren und wann mit einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist? Kann es dann sogar sein, dass der Vermieter uns dann eher früher als später raushaben möchte?
    Wie ist rein gesetzlich unsere Verhandlungsposition?


    Ich sehe hier keine Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung, die gesetzliche erst nach Ablauf des Kündigungsverzichts von einem Jahr. Warum sollte der Vermieter euch denn überhaupt kündigen wollen früher oder später, weil es nämlich zu einer Vermieterkündigung einen von 3 Gründe bedarf und ich sehe hier keinen. Die gesetzliche Verhandlungsposition ist auch schnell erklärt, es gibt keine.

    Eine klitzekleine Möglichkeit gäbe es noch, wenn der Vermieter bei der Abfassung der Kündigungsklausel einen Fehler gemacht hat, dann wäre euer Mietvertrag ein ganz normaler mit der dreimonatigen Kündigungsfrist. Mach ein Foto oder Scan von der Klausel, entferne die persönlichen Daten und lade die Datei als .jpg hier hoch.

  • Zitat

    Wie ist rein gesetzlich unsere Verhandlungsposition?

    Was genau steht im Vertrag zum Kündigungsverzicht?

    Zitat

    Wann kann man mit einer außerordentlichen Kündigung verfahren

    Wenn die Wohnung unbewohnbar ist zum Beispiel.

    Zitat

    und wann mit einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist?

    Bei Mieterhöhung oder Tod des Mieters.

    Zitat

    Wie bereits erwähnt haben wir ein eher warmherziges und wohlwollendes/engagiertes, älteres Vermieter-Ehepaar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich arg querstellen.

    Da täusch dich mal nicht.


  • Anbei der Auszug des Vertrages.
    Dann bleibt uns wohl nichts Anderes übrig, als auf die Gutmütigkeit und das Wort des Vermieters zu vertrauen.


    Hallo,
    da wirst Du wohl (leider) recht haben...:(

  • Hallo flow,

    ihr unterschreibt ein einjährigen Verzicht zur Kündigung, wohnt gerade mal einen Monat dort und habt schon mehrere Gründe, warum ihr am liebsten sofort ausziehen wollt.

    Ich hoffe für dich, dass dein Vermieter nachsichtiger ist, als du selbst. Wenn ich sehe, dass du bereits die Messer wetzt, bevor du überhaupt mit dem Vermieter gesprochen hast, hättest du das eigentlich nicht verdient.

    Gruß
    H H

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