Guten Abend,
meine ehemalige Vermieterin hat meine Wohnung am Vormittag des Tages vor dem Tag der vereinbarten Wohnungsübergabe (während ich an meinem Arbeitsplatz war) einfach selbst geputzt und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben, die Endreinigung durchzuführen. Ich hatte vor, die Wohnung entweder am Abend vor oder am frühen Morgen des Übergabetages zu reinigen, mir wurden aber die Chance und schließlich sogar der Zutritt zur Wohnung verweigert. Nun verlangt die Vermieterin von mir Geld für die von ihr ungefragt ausgeführten Reinigungsarbeiten. Des Weiteren verlangt sie von mir einen größeren Betrag für von ihr gekauftes Brennholz, dass ich angeblich im zur Wohnung gehörenden Kaminofen verheizt hätte. Ich habe dieses Holz nicht verbrannt! Darüber hinaus verlangt sie zusätzliches Geld für angeblich übermäßiges Heizen (diesmal mit der Fußbodenheizung). Ich habe jedoch für die Wintermonate normal geheizt und meine Heizkosten mit der Warmmiete bereits vollständig bezahlt. Ich habe noch ein paar meiner Möbel in meiner alten Wohnung stehen. Diese will meine Vermieterin einbehalten, bis ich ihren Zahlungsforderungen nachgekommen bin. Nun zu meiner Frage: Darf meine ehemalige Vermieterin all diese Geldforderungen stellen? Darf sie meine Möbel einbehalten? Welche Chancen hat sie, damit durchzukommen und welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?
Ehemalige Vermieterin stellt unangemessene Geldforderungen.
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Hilfesuchend -
2. April 2017 um 00:25 -
Erledigt
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Wenn du nicht in der Lage bist diese unberechtigten Forderungen abzuwehren, dann hilft dir nur noch ein Mietrechtsanwalt. Die User hier werden nicht mit dir vor Gericht ziehen und um deine Kaution kämpfen.
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Hallo,
wohnst du in einer separat abschließbaren Wohnung? Wenn ja und du hast der Vermieterin nicht erlaubt, deine Wohnung betreten zu dürfen, dann hat sie Hausfriedensbruch begangen. (Anzeige möglich => Pluspunkt für dich, kannst du ja ihr gegenüber schon mal erwähnen)
Nebenkostenabrechnung (inkl. Heizkosten) erfolgt ja noch. Möglich, dass du hier eine Nachzahlung leisten musst - oder eben nicht.
Welche Regelung wurde zum Verbrauch der Holzscheite getroffen? Sie muss dann entsprechend belegen, wie viel Holz du tatsächlich verbraucht hast, es sei denn, ihr habt eine andere Individualvereinbarung getroffen.
Du hast ja noch den Wohnungsschlüssel, oder? Dann hole deine Möbel einfach ab.
In meinen Augen ist es doch so: Die Wohnung ist ja nun bei Auszug einer Grundreiniung unterzogen worden (dass dies die Vermieterin netterweise kostenfrei für dich erledigt hat (...O-Ton...;) ), ist ja wunderbar für dich. Du hattest bis zur Wohnungsübergabe völlig frei entscheiden können, wann du -oder irgend jemand anderes eben für dich- putzt. Hauptsache, zur Wohnungsübergabe ist es erledigt. Und dies ist hier der Fall.
Alle in allem sieht die Sache -nach deinen Schilderungen- eher positiv für dich aus. Die Reinigungskosten musst du nicht bezahlen. Denn: Selbst wenn bei der Wohnungsübergabe ein Mangel bestanden hätte (z.B. fehlende, vereinbarte Endreinung), dann muss der Vermieter dem Mieter eine Frist gewähren, um diesen Mangel selbst beheben zu können. Dies ist hier nicht erfolgt => also kein Anspruch auf Erstattung.
Inwieweit eine Vereinbarung zur Endreinung überhaupt gesetzeskonform ist, kann ich nicht genau sagen. Hierzu fehlen mir die entsprechenden Fachkenntnisse.Gruß,
anonym2Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtberatung.
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Wie ist die denn überhaupt in die Wohnung reingekommen, da es doch am Vortag der vereinbarten Übergabe stattgefunden hat?
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Hallo Hilfesuchend,
vorab: auch ich schätze Deine Chancen sehr gut ein.
Wann war die Rückgabe der Mietsache?
Gibt es ein Übergabeprotokoll? -
Gibt es ein Übergabeprotokoll?“..... Ich hatte vor, die Wohnung entweder am Abend vor oder am frühen Morgen des Übergabetages zu reinigen, mir wurden aber die Chance und schließlich sogar der Zutritt zur Wohnung verweigert.....“
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Wann war die Rückgabe der Mietsache?
Man könnte aufgrund der sich ja bereits in den Händen des Vermieters befindlichen Schlüssel und der sich noch in der Wohnung stehenden Möbel etwas vermuten, aber warten wir mal die Angaben zu den konkreten Zeiten ab. Da fällt mir übrigens der leider gelöschte thread zu den Zeiten mit der Frage zu dem letzten Tag der Miete am 31.3 und der Annahme des TE zur Übergabe am 3.4. ein.......
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