Besitze Schüssel und soll Antennenkosten zahlen

  • Hallo,

    bei Einzug habe ich mit Erlaubnis des Vermieters auf meine Kosten eine Satellitenschüssel installiert, da die Programme über Antenne mir nicht die Möglichkeit geboten haben, Pay-TV und andere Programme zu empfangen.

    In der Nebenkostenabrechnungen erscheinen nun Antennenkosten. Muss ich diese begleichen? Ich nutze die Antenne nicht. Es fallen keine Strom- oder Wartungskosten an und es wäre mir auch gleich, wenn diese defekt ist.

    Kennt sich jemand damit richtig gut aus und kann mir diese Frage beantworten?

    Gruß
    QuoVadis2000

  • Wenn in Ihrem Mietvertrag diese Kosten vereinbart sind, dann müssen Sie unter dem Motto "Mitgefangen-Mitgehangen" diese bezahlen. Es können aber wirklich nur geringe Beträge auftauchen, denn nur der Strom und die Wartung der Antenne sind umlegbar.

    Und das "Mitgefangen-Mitgehangen" kann man am besten damit vergleichen, dass der Mieter der Erdgeschosswohnung auch an den Kosten eines Fahrstuhls beteiligt wird.

  • Gilt dies denn auch, wenn niemand die Antenne benutzt? Es gibt zwei Mietparteien. Die eine Mietpartei benutzt Kabel und wir die Schüssel. Können denn da überhaupt Kosten für Strom und Wartung anfallen. Gewartet wurde die Antenne die letzten zwei Jahre auch nicht.

  • Das müssen Sie doch anhand des Typenschildes ablesen können, wie hoch der Stromverbrauch des Antennenverstärkers ist (vorausgesetzt es ist überhaupt solch ein Teil in Betrieb).

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