Übernahme Mietwohnung

  • Hallo Leute,

    ich bitte euch bei folgendem Anliegen um Rat.

    Ich bin 23 Jahre alt und wohne alleine in einer Mietwohnung in Nürnberg. Bis vor ca. 1,5 Jahren lebte ich dort noch mit meiner Mutter zusammen, bis diese zu Ihrem Freund zog. Die Miete wird von meiner Mutter abgebucht, ich überweise Sie Ihr dann von meinem Konto zurück. Die Wohnung läuft weiterhin auf Ihren Namen und Sie hat sich bei der Stadt Nürnberg noch nicht umgemeldet. Nun würde ich die Wohnung gerne übernehmen, eine diesbezügliche schriftliche Anfrage an den Vermieter wurde allerdings von Ihm abgelehnt, dies ist ca. 9 Monate her. Er wolle keine Änderungen und für mich allein sei die Wohnung sowieso zu groß... Ich habe keine negative SCHUFA, bin nicht laut o.ä. er ist einfach ein sehr alter sturer Mensch (Das Geld ist Ihm auch nicht sehr wichtig, er hat seit Mietbeginn nicht 1 mal die Miete erhöht). Stand jetzt gehe ich davon aus, dass der Vermieter nicht weiß, dass ich seit 1,5 Jahren alleine in Wohnung lebe, er wohnt nicht im selben Haus. Eine Kündigung vom Vermieter wurde ebenfalls nicht ausgesprochen. Ich würde aber sehr gerne langfristig in der Wohnung bleiben (kurzer Arbeitsweg, günstige Miete, zentral gelegen). Ich wohne in der Wohnung seit ungefähr 8 Jahren.

    Wie soll ich mich nun verhalten?
    Ist ein Untermietervertrag mit meiner Mutter eine Lösung?
    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Vielen Dank für eure Hilfe!


  • Wie soll ich mich nun verhalten?
    Ist ein Untermietervertrag mit meiner Mutter eine Lösung?
    Welche Möglichkeiten habe ich?


    Ganz ruhig verhalten, dann wird der Vermieter auch nicht dahinter kommen, dass deine Mutter woanders wohnt. Untermietvertrag wäre keine Lösung, da ja in diesem Fall der Vermieter informiert werden müsste. Darum noch einmal, ganz ruhig bleiben, denn der Vermieter könnte das Mietverhältnis sowieso nicht kündigen.

  • Vielen Dank für die Antwort! Warum könnte der Vermieter das Mietverhältnis sowieso nicht kündigen?


    Vorausgesetzt du bleibst ganz ruhig, deine Mutter zahlt die Miete pünktlich, dann kommt der Vermieter nicht dahinter, dass du allein in der Wohnung bist. Für die Kündigung deiner Mutter braucht er dann schon einen triftigen Grund, den ich aber nicht erkennen kann.

  • Für die Kündigung deiner Mutter braucht er dann schon einen triftigen Grund, den ich aber nicht erkennen kann.

    Ich schon.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

  • Ich schon.
    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.


    Hmm, ja, aber wenn die Mutter ihren damals 15-jährigen Sohn zu sich nahm?
    Aber an Nico's Stelle würde ich nichts ändern... getreu dem Motto: Wenn man in der Schei*** rührt, fängt es an zu stinken.

  • Hmm, ja, aber wenn die Mutter ihren damals 15-jährigen Sohn zu sich nahm?

    Auch dann hätte Sohnemann keinen Anspruch auf die Wohnung. Außer, was man nicht hoffen will, Mutti verstirbt unerwartet in nächster Zeit.

    Bernay, ich dachte Du kennst dich im Mietrecht aus.:rolleyes:

    Zitat

    Wenn man in der Schei*** rührt ...

    Das könnte übrigens auch der Vermieter. Und herausfinden das da was gewaltig stinkt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (28. März 2017 um 19:38)

  • Ich schon.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

    Hallo,

    Familienmitglieder und nahe Verwandte sind keine Dritte im Sinne des Mietrechts.

    Die Mutter kann wohnen wo sie will, kein Mietvertrag verpflichtet einen Mieter in einer bestimmten Wohnung auch leben zu müssen, der Sohn sollte die Füße stillhalten und alles so laufen lassen wie das vorher war, es sei denn die Mutter möchte die Wohnung aufgeben!

    Gruß
    BHShuber

  • Familienmitglieder und nahe Verwandte sind keine Dritte im Sinne des Mietrechts.

    Die Mutter kann wohnen wo sie will, kein Mietvertrag verpflichtet einen Mieter in einer bestimmten Wohnung auch leben zu müssen, der Sohn sollte die Füße stillhalten und alles so laufen lassen wie das vorher war, es sei denn die Mutter möchte die Wohnung aufgeben!

    Hier wird dem Sohn die komplette Wohnung zur alleinigen Nutzung vom Mieter überlassen.

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