Neuer Mitbewohner, neuer Mietvertrag

  • Schönen guten Tag!

    Ich wohne in einer WG mit 2 anderen Personen. Wir alle drei stehen im Mietvertrag als Hauptmieter.
    Ein WG Mitbewohner musste wegen seinem Studium in eine andere Stadt ziehen. Wir haben uns bei unserem Vermieter gemeldet, dass wir einen neuen Mitbewohner bekommen werden und dieser auch schon bekannt ist.
    Bei meinem Einzug in diese WG habe ich damals eine Erklärung unterschrieben, die meinen Vorgänger vom Mietvertrag entlastet und mich an seiner Stelle als Mieter einbringt. Dies wurde auch von allen Parteien so akzeptiert und unterschrieben. Nun will mein Vermieter bei diesem Mieterwechsel einen neuen Mietvertrag aufsetzen. An sich ja kein Problem, aber mir sind folgende Absätze aufgefallen:

    "§2
    1. Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.XXXX und kann durch Vermieter und Mieter erstmalig ordentlich zum XX.XX.2021 gekündigt werden.

    und

    §14
    7. [...] Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflicht bzw. Hausratsversicherung abzuschließen, die das Eigentum des Vermieters an der Mietsache schützt. Der Mieter weist dem Vermieter die Versicherung durch Zusenden Einer Versicherungsbestätigung bis 1 Monat nach Mietbeginn nach."

    Nun habe ich zwei Fragen.
    Zu §2: Heißt das, dass ich bis 2021 nicht aus dem Mietvertrag raus kommen werde? Sprich muss ich bis 2021 Miete zahlen, wenn sich kein neuer Mieter für die Wohnung findet?

    Zu §14: Ich bin 22 und Student. Ich bin doch was Haftpflicht angeht über meine Eltern Versichert. Muss ich jetzt trotzdem noch irgend eine weitere Versicherung abschließen?

    Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte.
    Ich bin die ganze Zeit am recherchieren und zerbreche mir den Kopf. Nicht so toll, wenn man die Zeit eigentlich für die Klausurvorbereitung gebrauchen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!
    LG, spicy

  • Hallo,

    ein Kündigungsausschluss für Studenten ist vom Vermieter nicht durchsetzbar (Bundesgerichtshofs 2009 Az: VIII ZR 307/08). Das könnstest du theoretisch unterschreiben. Problem ist eher, dass du nicht ohne die Zustimmung der anderen Mieter aus dem Vertrag kommst. D.h. wenn der Vermieter sich querstellt, kommt ihr entweder alle raus, oder keiner.

    Wenn du über deine Eltern mitversichert bist, hast du eine Haftpflicht. Allerdings müsstest du nochmal prüfen, ob die auch gilt, wenn du alleine wohnst. Allerdings lassen sich auch diese Versicherungklauseln vermnieterseitig schwer durchsetzen, wenn du nach Mietvertragsabschluss nichts abschließt.

    Gruß
    H H

  • Guten Tag, erst einmal vielen Dank für die Antworten!

    In der WG sind wir 2 Studenten und eine Angestellte. Der andere Student bleibt auch nur noch 1,5 Jahre hier. Ich will noch zwei Jahre hier wohnen bis mein Praxissemester beginnt, dann einen Zwischenmieter für ein Jahr besorgen um dann für den Master wieder hier einzuziehen, falls die WG dann noch existiert. Mein Problem ist, dass hier im Haus einige Wohnung leer stehen. Einzelne Zimmer in einer WG bekommt man schnell vermietet, eine ganze Wohnung anscheinend nicht. Wenn sich die WG in 2 Jahren auflösen sollte und wir keinen Nachmieter finden, müssen wir dann ja weiterhin Miete bezahlen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass mich meiner jetzige Mitbewohnerin (keine Studentin) aus dem Mietvertrag lässt, wenn wir weiterhin zahlen müssen.

    Mit der Versicherung muss ich mich dann mal informieren.

    Hier nochmal die Daten vom §2:
    "§2
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2017 und kann durch Vermieter und Mieter erstmalig ordentlich zum 31.01.2021 gekündigt werden."

    LG,
    spicy


  • Hier nochmal die Daten vom §2:
    "§2 1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2017 und kann durch Vermieter und Mieter erstmalig ordentlich zum 31.01.2021 gekündigt werden."


    Das sind nach meinem Kalender genau die erlaubten 4 Jahre des beidseitigem Kündigungsverzichtes. Aber, um diese Klausel gültig werden zu lassen gilt das Datum des Mietvertragsabschlusses. Da in der Regel solch ein Vertrag vor Einzug oder Übergabe der Wohnung abgeschlossen wird, sind das mehr als 4 Jahre und daher ungültig. Du kannst also jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, denn für dich gilt der Verzicht nicht.

  • Du kannst also jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, denn für dich gilt der Verzicht nicht.

    Das Hauptproblem wird sein, dass alle Mieter zusammen kündigen müssen, um rauszukommen.

    Gruß
    H H

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