Hallo erst mal.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir waren schon länger auf der suche nach einem Haus auf Miete ( endlich Platz für unsere 2 Kinder ).Da fanden wir im Nov.2016 eine passende Immobilie, es war etwas zu machen aber das wäre nicht das Problem gewesen, leider scheiterte es daran das ich nicht genug verdiente .Neues Jahr neuer Job. Nun haben wir das Haus bekommen leider waren wir blauäugig und haben es nicht nochmal besichtigt. Und jetzt alles ist kaputt und unbewohnbar . Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.
Mietvertragsklauseln gültig
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Martin1983 -
21. März 2017 um 10:46 -
Erledigt
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Zitat
Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.
Was für Klauseln?Ohne den Wortlaut zu kennen kann man dazu nix sagen.
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Nun haben wir das Haus bekommen leider waren wir blauäugig und haben es nicht nochmal besichtigt. Und jetzt alles ist kaputt und unbewohnbar . Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.
Ihr habt den MV doch freiwilig unterschrieben...? Dann dürfte die Antwort klar sein. -
Hallo erst mal.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir waren schon länger auf der suche nach einem Haus auf Miete ( endlich Platz für unsere 2 Kinder ).Da fanden wir im Nov.2016 eine passende Immobilie, es war etwas zu machen aber das wäre nicht das Problem gewesen, leider scheiterte es daran das ich nicht genug verdiente .Neues Jahr neuer Job. Nun haben wir das Haus bekommen leider waren wir blauäugig und haben es nicht nochmal besichtigt. Und jetzt alles ist kaputt und unbewohnbar . Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.Hallo,
mittlerweile haben wir Ende März, wenn ihr den Einwand gleich nach Mietbeginn gebracht hättet, dann wäre unter bestimmten Umständen ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich gewesen.
Nun kommt es natürlich auf den Wortlaut des Mietvertrages an, denn der Vermieter kann nicht einfach Kosten von Sanierungen auf den Mieter umwälzen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, da wir aber nicht wissen was zu sanieren ist, kann man auch keinerlei Auskunft geben.
Kein Mieter wäre verpflichtet, die Mietsache so mehr verbessern als das der Fall war, wie angemietet wurde!
Mittlerweile ist euch aufgefallen, dass es mehr kostet als ihr euch vorgestellt habt und versucht nun die euch selbst eingebrockte Suppe von jemand anderen auslöffeln zu lassen, ich empfehle einen Fachjuristen zu konsultieren.
Gruß
BHShuber -
War wohl ein Spamposting, Martin1983...?
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