DVB-T2 Umstellung Mietminderung?

  • Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Moment mal, du schreibst in deiner Erföffnung doch selber, das der Empfang nach der Umstellung auf DVBT sich gar nicht verschlechtert hat? Und bislang hast du ja wohl auch nicht die Miete gemindert, richtig?
    Eine Minderung fällt dir nun ein, weil auf DVBT-2 umgerüstet werden muß.
    Ob und in wieweit das möglich ist, wird sich im Einzelfall dann vor Gericht erst noch zeigen, weil noch hast du ja wohl Empfang. Insofern kann man eigentlich nur auf sein juristisches Bauchgefühl hören, was in meinem Fall das besagt, was ich nicht zum dritten mal wiederholen will.
    Falls dich folgende Aussage aber glücklicher macht: "Ja, du kannst die Miete auf jeden Fall um 50% mindern" (Ich hoffe du nimmst das nicht ernst)

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. März 2017 um 07:32)

  • Falls dich folgende Aussage aber glücklicher macht: "Ja, du kannst die Miete auf jeden Fall um 50% mindern" (Ich hoffe du nimmst das nicht ernst)


    Ich würde um 150% mindern:p; vielleicht fällt ihm aber noch ein "besseres" Argument zur Rechtfertigung einer Mietminderung ein...:o

  • Vermieterverschulden: Der Vermieter hat die SAT Schüssel demontiert und stattdessen lediglich eine Antenne installiert, wodurch sich nun der TV Empfang verschlechtert.


    Klar gibt es Einzelfallentscheidungen und es gibt auch Urteile dazu, daß man bei der Reduzierung von TV Sendern die Miete mindern darf.

    Sinn eines Hilfeforums ist aber, daß man eine Anfrage an Leute stellt, die sich auskennen und Erfahrungswerte haben, ggf schon die entsprechenden Paragraphen oder Urteile dazu wissen, damit man eben nicht selber stundenlang im Internet recherchieren und sich alles mühsam selbst erarbeiten muss. Klar kann man sich auch selbst durch die Flut der Gesetze, deren Auslegung und dazugehörige Urteile wühlen und sich so selbst helfen, aber dann ist ein "Mietrecht-Hilfe Forum" redundant.
    Nur schwallen und wichtig tun hilft keinem. Dann kann man es lieber Plauder Forum nennen.

    Hallo,

    zunächst reicht es für einen Vermieter aus, irgend eine Möglichkeit des Fernsehempfangs zu stellen, eine Bestimmte zu Fordern dazu hätte der Mieter zu wenig Recht diese aus einem Mietverhältnis ableiten zu können, es würde in der Tat auch reichen, wenn er euch eine alte DVB-t Antenne auf den Wohnzimmertisch stellt.

    Da du ja nun auch dein Recht auf Satelitenfernsehen bestehst solltest du in der Tat auch die Konsequenz daraus ziehen und die Miete mindern und zwar so lange, bis 2 Monatsmieten Rückstand bestehen, dann erledigt sich das Problem für den Vermieter recht schnell.

    Gruß
    BHShuber

  • Da du ja nun auch dein Recht auf Satelitenfernsehen bestehst solltest du in der Tat auch die Konsequenz daraus ziehen und die Miete mindern und zwar so lange, bis 2 Monatsmieten Rückstand bestehen, dann erledigt sich das Problem für den Vermieter recht schnell.


    Du sagst es...*lachenderteufel*

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