Reparaturkosten

  • Hallo!

    Wir haben folgenden Sachverhalt.
    Wir hatten unsere Wohnun fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt. Wir haben in den Wochen vor diesem Termin
    unseren Vermieter des öfteren kontaktiert um einen Übergabetermin zu vereinbaren, aber offenbar hatte er es nicht so eilig. Am 29.12. hatte er dann enldich Zeit und kam in die Wohnung zur Übergabe.

    Er hat dann folgende Mängel festgestellt:
    Einige Wände waren in dunkler Farbe (Rot, braun) gestrichen
    Schaden an einem Türrahmen
    Dübellöchter nicht verspachtelt
    Schlüssel für Keller nicht mehr auffindbar
    Silikonreste an den Fliesen in der Küche
    Fehlender Rahmen an einer Steckdose

    Die Wohnung sollte erst im Februar weitervermietet werden, da er das Bad noch renovieren wollte und so haben wir ihn
    gefragt, ob wir den Schlüssel noch behalten sollen um die Mängel zu beseitigen!

    Er hat uns daraufhin gesagt, dass er erstmal mit den Nachmietern sprechen möchte, ob sie die dunklen Wände
    überstreichen möchten, oder ob das ok ist. Dann würde er uns eine Info zukommen lassen und wir könnten dann
    die Mängel beseitigen. Wir haben ihm den Schlüssel dann übergeben, ein Protokoll wurde nicht ausgefüllt.

    Wir haben dann nichts mehr von Ihm gehört und dachten die Sache wäre wohl für die Nachmieter ok gewesen.

    Nun haben wir gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten und in der Anlage befand sich eine Aufstellung der Renovierungskosten. Jede einzelne Position war aufgeführ (Tapete, Silikonentferner, Kellerschloss usw.)
    Darunter dann noch ein vorwurfsvoller Satz, dass er seine Arbeitszeit ja nicht in Rechnung stellen würde, mit einer Auflistung aller Tätigkeiten!

    Wir hatten eigentlich immer ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter, aber das finden wir nun doch ein wenig enttäuschend und ungerechtfertigt. Unserer Meinung nach hätte er sich nochmal melden müssen um uns die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen. Wir hatten ihn ja bei der Übergabe mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Reparaturen noch ausführen werden. Außerdem haben wir durch die Renovierung die wir z.Zt. selbst durchführen das Material sowieso zur Hand und das auch wesentlich günstiger. Das Kellerschloss liegt auf der Rechnung z.B. 4x über dem üblichen Preis.

    Die Frage ist nun, ob wir die Rechnung begleichen müssen?

    Vielen Dank

  • Hallo Zwen,
    mglw. wird meine Antwort/Meinung nicht so ausfallen, wie Du gewünscht hast...

    "Wir hatten unsere Wohnun fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt."
    - ok.

    "Wir haben in den Wochen vor diesem Termin unseren Vermieter des öfteren kontaktiert um einen Übergabetermin zu vereinbaren, aber offenbar hatte er es nicht so eilig. Am 29.12. hatte er dann enldich Zeit und kam in die Wohnung zur Übergabe."
    - Hier hätte es schon bei Euch klingeln sollen...:(

    "Er hat dann folgende Mängel festgestellt:"
    - welche auch von Euch schriftlich bestätigt wurden?
    Wurde ebenfalls schriftlich (2-fach) festgehalten, wer welche Mängel auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit zu beseitigen hat? (Du merkst schon, worauf ich aus bin...).

    "Die Wohnung sollte erst im Februar weitervermietet werden, da er das Bad noch renovieren wollte"
    - Seine Privatangelegenheit.

    "und so haben wir ihn gefragt, ob wir den Schlüssel noch behalten sollen um die Mängel zu beseitigen!"
    - ... damit er einen Grund hat, von Euch noch weitere Nutzungsentschädigung zu verlangen...:(

    "Er hat uns daraufhin gesagt, dass er erstmal mit den Nachmietern sprechen möchte, ob sie die dunklen Wände
    überstreichen möchten, oder ob das ok ist. Dann würde er uns eine Info zukommen lassen und wir könnten dann
    die Mängel beseitigen."
    - Blabla (entschuldige!)

    "Wir haben ihm den Schlüssel dann übergeben,"
    - Somit konntet Ihr ja auch gar nicht mehr herin zum Renovieren...

    "ein Protokoll wurde nicht ausgefüllt."
    - Wetten, dass Ihr zukünftig nichts mehr mündlich machen werdet...?

    "Wir haben dann nichts mehr von Ihm gehört und dachten die Sache wäre wohl für die Nachmieter ok gewesen."
    - Ihr dachtet...:(

    "Nun haben wir gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten und in der Anlage befand sich eine Aufstellung der Renovierungskosten. Jede einzelne Position war aufgeführt (Tapete, Silikonentferner, Kellerschloss usw.)"
    - Eine Betriebskostenabrechnung hat diese ZUsätze NICHT zu enthalten.

    "Darunter dann noch ein vorwurfsvoller Satz, dass er seine Arbeitszeit ja nicht in Rechnung stellen würde, mit einer Auflistung aller Tätigkeiten!"
    - Gib' dem Affen Zucker - oder wie heisst der Spruch...?

    "Wir hatten eigentlich immer ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter, aber ..."
    - das wahre Gesicht ...:(

    "das finden wir nun doch ein wenig enttäuschend und ungerechtfertigt."
    - Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.

    "Unserer Meinung nach hätte er sich nochmal melden müssen um uns die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen."
    - War aber wohl schriftlich nicht vereinbart gewesen...

    "Wir hatten ihn ja bei der Übergabe mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Reparaturen noch ausführen werden."
    - Wurde das vom VM (schriftlich) genehmigt? Welche Zeitspanne?

    "Außerdem haben wir durch die Renovierung die wir z.Zt. selbst durchführen das Material sowieso zur Hand und das auch wesentlich günstiger."
    - Ist unerheblich.

    "Das Kellerschloss liegt auf der Rechnung z.B. 4x über dem üblichen Preis."
    - Rechnung von wem?

    "Die Frage ist nun, ob wir die Rechnung begleichen müssen?"
    - Wenn die Forderung berechtigt ist, ja. Aber das vermag ich nicht zu beurteilen.

  • Wenn ihr wollt, könnt ihr euch für das Kellerschloss ja die Rechnung zeigen lassen.

    Allerdings gilt: Schlüssel abgegeben, Wohnung übergeben und zwar mit allen Mängeln. Ein Recht auf Zutritt für weitere Mängelbeseitigungen gibt es dann nicht mehr.

    Welche der genannten Mängel stehen eigentlich überhaupt im Übergabeprotokoll, sodass sich der Vermieter darauf berufen kann?

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