Schimmel und angelaufene Fenster

  • Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet, da ich Probleme mit meiner Vermieterin habe.
    Mit meiner Freundin bin ich im September 2010 in eine Wohnung eingezogen, von welcher wir total begeistert waren. Nachdem wir alle Räume gestrichen haben ist uns noch nichts negatives aufgefallen.

    *Zu Beginn des nächsten Monats hatten wir dann jedoch das Gefühl, dass es in unserem Schlafzimmer immer einen Luftzug gibt, welcher dafür sorgt, dass dieser Raum trotz angeschalteter Heizung deutlich kühler ist als die übrigen Räume. Wir wurden darauf hingewiesen, dass dieses Problem bei keinen anderen Mietern jemals aufgetreten wäre. Durch Zufall erfuhren wir von unseren Nachbarn (welche eine andere Wohnung in dem selben Haus seit August 2010 bewohnen), dass auch ihre Wohnung sehr kühl wäre und dort ebenfalls ein deutlicher Luftzug zu spüren wäre. Auch nach weiteren Gesprächen die in den nächsten Tagen folgten, wurde unser Anliegen ständig abgewiesen und uns wurde zu verstehen gegeben, dass wir auf Grund unseres noch jungen Alters (22) keine Ahnung von Wohnungen und ihren Eigenarten hätten.

    *Als es gegen Ende des Monats Oktober 2010 draußen stetig kälter wurde, begannen alle Scheiben in unserer Wohnung anzulaufen. Es war deutlich Feuchtigkeit zu sehen. Daraufhin fielen uns Schimmelflecken an dem Silikon der Fensterscheiben auf. Auch hierauf wurde unsere Vermieterin hingewiesen, welche uns dieses Anliegen abermals ausreden wollte. Sie behauptete, dass die Wohnung durch uns verschmutzt worden wäre und es sich nicht um Schimmel, sondern um Dreck handeln würde. Die angelaufenen Fenster erklärte sie damit, dass wir die Wohnung nicht genug lüften würden.

    *In der Folgezeit wurden die Missstände der Wohnung fotografisch dokumentiert und der Vermieterin gezeigt. Sie versicherte daraufhin, sich im Januar um die Missstände zu bemühen.
    Am 30.12.2010 wurde dann Schimmel an der Schlafzimmerwand, sowie den davor stehenden Schränken entdeckt, worauf unsere Vermieterin sofort hingewiesen wurde. Als sie mit Ihrem Lebensgefährten noch am selben Tag in die Wohnung kam, wurde uns erklärt, dass der Schimmel daher aufgetreten ist, da die Schränke zu nah an der Wand gestanden hätten. Allerdings stand in der Ecke, an welcher der Schimmel ausgebrochen ist kein Schrank o.ä. Auffällig ist auch, dass an der Stelle, an welcher der Schimmel aufgetreten ist, von außen ein deutliches Loch in der Hauswand festzustellen ist. In den Löchern kann ein kompletter Kugelschreiber reingesteckt werden. Das bedeutet dass das Loch nicht nur oberflächig ist.
    Unsere Vermieterin hat daraufhin einen Sachverständigen engagiert, welcher sofort die fehlende Dichtung der Fenster bemängelte. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Schimmel nicht nur oberflächig auf der Tapete sitzt, sondern auch darunter vorhanden ist. In der folgenden Woche wurde dann ein Gerät aufgestellt, welches die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in dem Raum messen sollte. Wie oben bereits geschrieben, kann der Raum trotz eingeschalteter Heizung nicht aufgeheizt werden (die Heizung wird heiß, aber die Raumluft nicht). Nun haben wir Post von der Vermieterin bekommen. Es heißt, dass von dem Gutachter festgestellt wurde, dass wir nicht richtig lüften würden. Das ist meiner Meinung nach aber totaler Quatsch, da wir täglich für ca. 15 Min. lüften. Das Fenster wird dabei nicht gekippt, sondern vollständig geöffnet!
    Meine Frage ist nun, was ich tun kann. Ist es sinnvoll selbst einen anderen Gutachter anzufordern? Ein besonderes Augenmerk sollte meiner Meinung nach nämlich auf das Loch in der Außenwand gelegt werden, welches von dem Gutachter, welcher von meiner Vermieterin angefordert wurde, nicht wirklich Beachtung gefunden hat. Bringt es mir etwas in einen Mieterschutzbund einzutreten? Vielen Dank für eure Hilfe...

    Einmal editiert, zuletzt von Michi_2 (23. Januar 2011 um 22:52)

  • Hallo Michi_2,

    vorab: mein Bauchgefühl sagt mir, dass Ihr in dieser Wohnung nie glücklich bzw. zufrieden sein werdet.

    "..., dass es in unserem Schlafzimmer immer einen Luftzug gibt, welcher dafür sorgt, dass dieser Raum trotz angeschalteter Heizung deutlich kühler ist als die übrigen Räume."
    Wenn es tatsächlich zieht, müsste man feststellen können, wo die offenen Stellen sind.

    "Wir wurden darauf hingewiesen, dass dieses Problem bei keinen anderen Mietern jemals aufgetreten wäre."
    Natürlich...

    "*Als es gegen Ende des Monats Oktober 2010 draußen stetig kälter wurde, begannen alle Scheiben in unserer Wohnung anzulaufen. Es war deutlich Feuchtigkeit zu sehen. Daraufhin fielen uns Schimmelflecken an dem Silikon der Fensterscheiben auf. Auch hierauf wurde unsere Vermieterin hingewiesen, welche uns dieses Anliegen abermals ausreden wollte. Sie behauptete, dass die Wohnung durch uns verschmutzt worden wäre und es sich nicht um Schimmel, sondern um Dreck handeln würde."
    Jaa, mederdick...

    "Die angelaufenen Fenster erklärte sie damit, dass wir die Wohnung nicht genug lüften würden."
    Könnte hinkommen, jedoch hast Du hier nicht die Fenster beschrieben (Einfachglas, Holz, nass?).

    "*In der Folgezeit wurden die Missstände der Wohnung fotografisch dokumentiert und der Vermieterin gezeigt. Sie versicherte daraufhin, sich im Januar um die Missstände zu bemühen."
    Tat sie/sich schon etwas?

    "Am 30.12.2010 wurde dann Schimmel an der Schlafzimmerwand, sowie den davor stehenden Schränken entdeckt,"
    Über Schimmel - auch hier ein ewiges Thema - können Romane geschrieben werden. Google hilft weiter.

    "worauf unsere Vermieterin sofort hingewiesen wurde. Als sie mit Ihrem Lebensgefährten noch am selben Tag in die Wohnung kam, wurde uns erklärt, dass der Schimmel daher aufgetreten ist, da die Schränke zu nah an der Wand gestanden hätten."
    Richtig, sie sollten mindestens 5cm Abstand zu Wänden haben, zu Aussenwänden besser 8cm.

    "Auffällig ist auch, dass an der Stelle, an welcher der Schimmel aufgetreten ist, von außen ein deutliches Loch in der Hauswand festzustellen ist. In den Löchern kann ein kompletter Kugelschreiber reingesteckt werden. Das bedeutet dass das Loch nicht nur oberflächig ist.
    Unsere Vermieterin hat daraufhin einen Sachverständigen engagiert, welcher sofort die fehlende Dichtung der Fenster bemängelte. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Schimmel nicht nur oberflächig auf der Tapete sitzt, sondern auch darunter vorhanden ist. In der folgenden Woche wurde dann ein Gerät aufgestellt, welches die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in dem Raum messen sollte. Wie oben bereits geschrieben, kann der Raum trotz eingeschalteter Heizung nicht aufgeheizt werden (die Heizung wird heiß, aber die Raumluft nicht). Nun haben wir Post von der Vermieterin bekommen. Es heißt, dass von dem Gutachter festgestellt wurde, dass wir nicht richtig lüften würden. Das ist meiner Meinung nach aber totaler Quatsch, da wir täglich für ca. 15 Min. lüften. Das Fenster wird dabei nicht gekippt, sondern vollständig geöffnet!
    Meine Frage ist nun, was ich tun kann. Ist es sinnvoll selbst einen anderen Gutachter anzufordern? Ein besonderes Augenmerk sollte meiner Meinung nach nämlich auf das Loch in der Außenwand gelegt werden, welches von dem Gutachter, welcher von meiner Vermieterin angefordert wurde, nicht wirklich Beachtung gefunden hat."
    Was soll es bringen, wenn Ihr (auf Eure Kosten) einen eigenen Gutachter beauftragt?

    "Bringt es mir etwas in einen Mieterschutzbund einzutreten?"
    Das könnte durchaus möglich sein.
    Aber, ich wiederhole mich noch mal: Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Ihr in dieser Wohnung nie bzw. nicht glücklich bzw. zufrieden sein werdet.

  • Danke für deine schnelle Antwort. An einen Auszug habe ich auch schon gedacht, nur besteht erstmal eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und dann dauert es kein Jahr mehr, bis ich eh wieder umziehen müsste. Ich weiß nicht ob sich der ganze Stress lohnt. Der Schimmel muss ja so oder so beseitigt werden.
    Wenn wir einen Gutachter anfordern dachte ich mir, dass dadurch bewiesen werden kann, dass wir den Schimmel nicht verschuldet haben und die Vermieterin diesen dann zu entfernen hat. Die Rechnung für einen Gutachten kann man ihr doch dann bestimmt auch überlassen oder nicht?
    Bei den Fenstern handelt es sich im übrigen um Holzfenster, welcher anlaufen, wenn es draußen kühl ist. An den unteren Rahmen der Fenster sind dann recht dicke Wassertropfen und die Fenster sind z.T. 20-30 cm hoch angelaufen (kann man hier auch Fotos hochladen? das würde es ja alles etwas besser erklären;)) Der Luftzug kommt unserer Meinung nach auch aus der Ecke, in welcher der Schimmel aufgetreten ist (das ist ja genau die, in welcher sich die von außen gut sichtbaren Löcher in der Wand befinden). Die Flamme eines Feuerzeugs spielt in der Ecke jedenfalls verrückt:o

    Was die Schränke angeht, kann ich nochmal sagen, dass in der Ecke, in welcher der Schimmel ausgebrochen ist kein Schrank stand. Der beginnt erst mit ca.40 cm Abstand zu der einen Wand. Von der anderen Wand hat der Schrank auch einen Abstand von etwa 10 cm. da es auch eine Fußleiste gibt, welche es unmöglich macht dass der Schrank direkt vor der Wand steht. Aber auch zu der gab es genügend Abstand.

    Was genau bringt mir denn der Mieterschutzbund in einer solchen Situation. Denen kann ich ja eigentlich nur das gleiche erzählen was ich hier erzähle. Die müssten sich das doch vor Ort angucken um sich ein genaues Bild zu machen und dann kann ich doch auch gleich nen Gutachter anfordern oder nicht?

  • Halo Michi_2,

    zum langen Text eine kurze Antwort: Wer die Musik/den Gutachter bestellt, zahlt auch (ert einmal), und kann dann versuchen, notfalls auf dem Rechtsweg, die Kosten von der (unterlegennen) Gegenseite erstattet zu bekommen.
    Meine Frage nach der Doppel- oder Einfachverglasung haste übrigens nicht beantwortet. Grundsätzlich aber gilt: Du hast die Mietsache so gemietet, wie besichtigt. Der VM ist jedoch zu deren Instandhaltung verpflichtet. Doch, wo sind die Grenzen bei einer schlechten Mietsache (um nicht "Bruchbu** zu sagen?).
    Ob sich der ganze Stress bei nur noch einem Jahr absehbarer Mietzeit lohnt, muss Du selbst entscheiden.
    Ich würde den derzeitigen Zustand dokumentieren, die einzelnen Mängel tabellarisch aufzählen, insbesonders den Riss in der Aussenwand (niemand hat Lust, einen Roman zu lesen!) und den VM schriftlich nachweislich auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB herzustellen.

    Kannst latürnich auch mal den Mieterverein konsultieren, Infos zu bekommen schadet ja nie.

  • Ich habe gerade beim Mieterbund angerufen. Habe für Freitag einen Termin bekommen. Sie sagten mir, dass jemand vorbeikommen würde der sich die Sache dann mal anschaut. Das ist dann zwar kein richtiges Gutachten, aber immerhin kann man dann das ganze nochmal neu aufrollen. Hoffentlich bringt es dann auch was.
    Würdest du den Raum jetzt erstmal so lassen wie er ist, oder den Schimmel so gut es geht beseitigen? Das Problem ist, dass wir gerade im Wohnzimmer schlafen, ich jetzt allerdings Schichtdienst habe und es dann natürlich problematisch wird. Andererseits ist im Schlafzimmer nicht gerade wenig Schimmel und ich hab keine Lust davon krank zu werden.
    Bei den Fenstern handelt es sich um Holzfenster mit (ich glaube) einfacher verglasung. Ich frag aber lieber nochmal jemanden der sich damit auskennt ;)
    Ich danke dir erstmal herzlich für deinen Rat. Werde mich dann mal wieder melden und Bericht erstatten, was es ergeben hat.
    Wenn jmd. noch Tipps hat wie ich bis dahin damit umgehen soll, bin ich natürlich froh.

  • Zitat

    Bei den Fenstern handelt es sich um Holzfenster mit (ich glaube) einfacher verglasung. Ich frag aber lieber nochmal jemanden der sich damit auskennt

    Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist es auch kein Wunder, dass sich in den Frostperioden dort durch Kondenswasser Tropfen bilden und die Fenster von innen beschlagen. Dem kann man nur durch ein verstärktes Lüften bzw. Trocknen der Fenster und Fensterbänke entgegen wirken.

  • Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist es auch kein Wunder, dass sich in den Frostperioden dort durch Kondenswasser Tropfen bilden und die Fenster von innen beschlagen. Dem kann man nur durch ein verstärktes Lüften bzw. Trocknen der Fenster und Fensterbänke entgegen wirken.


    Einscheibenfenster sind kein Reklamationsgrund, denn die Wohnung wurde ja so, wie besichtigt, gemietet.
    Fehlende Dichtungen kann jeder ersetzen, daraus würde ich kein Bohei machen.
    Und wenn es in die Bude irgendwo 'reinzieht, muss es auch irgendwo 'rausziehen... Vielleicht einen "Langdackel", oder wie die Dinger/Zugluftstopper sich nennen, vor die Tür legen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (24. Januar 2011 um 18:36)

  • Zitat

    Einscheibenfenster sind kein Reklamationsgrund, denn die Wohnung wurde ja so, wie besichtigt, gemietet

    So ist es. Und ich nehme an und hoffe, dass dieser Umstand bei der Miethöhe irgendwie berücksichtigt wurde.

    Was es mit den beschriebenen Löchern in der Außenwand auf sich hat, müsste allerdings ergründet werden. Handelt es sich um Risse im Mauerwerk oder um Putzschäden? Dann wären diese auf jeden Fall auszubessern.

  • Was es mit den beschriebenen Löchern in der Außenwand auf sich hat, müsste allerdings ergründet werden. Handelt es sich um Risse im Mauerwerk oder um Putzschäden? Dann wären diese auf jeden Fall auszubessern.


    Richtig, Gruwo.
    Abba hier wird ja immer wieder von Vermietern berichtet, welche offensichtlich kaum oder kein Interesse an der Erhaltung ihrer Bausubstanz haben...:mad:

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