fristlose Kündigung

  • Hallo Ihr Lieben,
    folgender Sachverhalt:
    unbefristeter Mietvertrag (Wohnraum)- es traten während der Mietzeit etliche Mängel auf: luftundichte Fenster (Nach Neueinbau 2003, wurde direkt reklamiert), rostiges Trinkwasser, Lärmbelästigung durch Mitmieter (laute Musik, lautes Schreien, auch nachts eines Psychisch Kranken), Entwenden von Post aus dem Briefkasten,... alles wurde abgemahnt mit Fristsetzung zur Behebung.
    Der Vermieter hat nicht reagiert, mindestens einmal pro Jahr ging eine neue Mängelrüge mit den gleichen Mängeln raus seit 2004.
    Mai 2010 trudelt ein Mahnbescheid ein wegen "Mietschulden". Habe Widerspruch eingelegt. Bei Gericht wurde im November 2010 ein Vergleich geschlossen: Keine Zahlung der "Mietschulden", aber Auszug aus der Wohnung bis 30.04.2011.
    Habe zum 01.02.2011 eine neue Wohnung. Wie es aussieht, ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Habe nichts anderes im Gesetzestext gefunden und es leider vor Schreck bei Gericht versäumt nachzufragen, ob ich jederzeit, also auch früher raus kann. Falls ich jederzeit früher raus kann, wo steht dies? Sehe als einzigen Ausweg eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, da der Vermieter auf der 3-monatigen Kündigung besteht. Kann ich mich auf einen alten Mietmangel berufen (z.B. luftundichte Fenster, dadurch ständig krank)? Brauche einen guten Tip!!
    Der Vermieter ist so einzuschätzen, dass er die Kaution nicht zurück gibt (obwohl die Whg. ok ist, bis auf die gerügten Mängel). Um dem zu entgehen, habe ich die Januar Miete nicht gezahlt und darauf verwiesen, diese und die anteilige Miete für Februar (Kündigung zum 15.02.) von der Kaution zu nehmen. Ich weiss, dass dies juristisch nicht korrekt ist, habe aber keine Lust mich weiter mit dem Vermieter vor Gericht zur Herausgabe der Kaution zu streiten, ich will einfach nur raus aus dem Vertrag und Ruhe haben. Was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich die Miete nicht zahle, was er von mir verlangt hat?
    Jetzt schon vielen Dank für Eure Hilfe!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mausedieb (23. Januar 2011 um 22:12)

  • Hallo Mausedieb,

    "Bei Gericht wurde im November 2010 ein Vergleich geschlossen: Keine Zahlung der "Mietschulden", aber Auszug aus der Wohnung bis 30.04.2011."
    Klare Aussage.

    "Habe zum 01.02.2011 eine neue Wohnung."
    Wen interessiert's?

    "Wie es aussieht, ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten."
    Nöö, es gibt doch ein rechtskräftiges Vergleichs-Gerichtsurteil mit Festtermin, oder?

    "Sehe als einzigen Ausweg eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, da der Vermieter auf der 3-monatigen Kündigung besteht."
    Es gibt doch ein rechtskräftiges Vergleichs-Gerichtsurteil mit Festtermin, oder?

    "Kann ich mich auf einen alten Mietmangel berufen (z.B. luftundichte Fenster, dadurch ständig krank)? Brauche einen guten Tip!!"
    Alte Mietmängel sind seit dem Urteil gegenstandslos, sind doch gar kein Thema mehr. Du hast zum 1.2. eine neue Wohnung und zahlst bis 30.4. noch für die alte Wohnung Miete. Drei Monate Zeit für bequemen Umzug.

    "Der Vermieter ist so einzuschätzen, dass er die Kaution nicht zurück gibt (obwohl die Whg. ok ist, bis auf die gerügten Mängel). Um dem zu entgehen, habe ich die Januar Miete nicht gezahlt und darauf verwiesen, diese und die anteilige Miete für Februar (Kündigung zum 15.02.) von der Kaution zu nehmen."
    Das bedeutet, dass Du dann noch für vier Monate Miete schulden wirst. Von mir als VM würdest Du sofort eine Zahlungsklage bekommen.

    "Ich weiss, dass dies juristisch nicht korrekt ist,"
    Aha!

    "habe aber keine Lust mich weiter mit dem Vermieter vor Gericht zur Herausgabe der Kaution zu streiten,"
    Das wird dann aber erst reccht noch kommen, verlass' Dich darauf.

    "ich will einfach nur raus aus dem Vertrag und Ruhe haben."
    Wird nicht klappen.

    "Was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich die Miete nicht zahle, was er von mir verlangt hat?"
    Du wirst eine (oder mehrere) Zahlungsklage/n bekommen.
    Tut mir leid, wenn meine Meinung nicht Deinen Wünschen entspricht.

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