ungewollte Mietverlängerung

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe bei Einzug in eine Studentenwohnung vor 3,5 Jahren einen an der Wand festgeschraubten Tisch der Vormieterin übernommen. Bei Wohnungsübergabe am 28.2.2017 (auch Ende der Mietzeit) sagte mir dann die Hausverwalterin, dass ich diesen noch zu entfernen habe (stand auf im Mietvertrag dass übernommene Möbel entfernt werden müssen). Dies eile allerdings nicht, da sich noch kein neuer Mieter gefunden habe. Gesagt getan wurde der Tisch entfernt und die Wohnung am 8.03.2017 fachgerecht an die Hausverwalterin übergeben. Heut rief mich die Vermieterin an, sie wolle mir die Miete noch für weitere 8 Tage, also bis zum 08.03.2017 berechnen und von der Kaution abziehen. Ist dies Möglich obwohl mir die Hausverwalterin mitgeteilt hatte, dass es keiner Eile bedarf und noch kein neuer Miete gefunden wäre?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Und warum hast du dich nicht wie im Mietvertrag vereinbart verhalten und den Tisch sofort entfernt? Verspätete Rückgabe der Wohnung bedeutet nun mal, dass eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete anfällt. Beschwer dich bei der Hausverwalterin.

  • Hallo siwah001,
    dann teile doch der VMn mit, was Dir die HVn zugestanden hatte.
    PS: Soo wichtig ist Dein Anliegen nun wirklich nicht, dass Du doppelt posten "musst".:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. März 2017 um 15:05)

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